DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Aktuell

Kein Freipass für neue Motorfahrzeuge mit Elektromotor auf den Gehflächen

Fussverkehr Schweiz, der Fachverband der FussgängerInnen, ist empört über den heutigen Beschluss des Nationalrates, Motorfahrzeuge auch auf den Gehflächen zuzulassen und setzt sich dafür ein, dass der Ständerat hier korrigierend eingreift.

Dem Erfindergeist sind keine Grenzen gesetzt. Fast monatlich erscheinen in unseren Strassen und auf unseren Plätzen neue mit Elektromotor betriebene Trottinettes, Roller, Scooter, Segways, Rollstühle oder andere Fun-Fahrzeuge.

Nun sollen all diese Motorfahrzeuge unter dem Titel „elektrischen Mobilitätshilfen“ den E-Bikes gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass überall dort, wo Fahrräder zugelassen sind, neu auch diese Motorfahrzeuge verkehren dürfen; eine Unterscheidung nach Gewicht, Masse oder Gefährlichkeit gibt es nicht mehr, einzig die Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) und Breite (1m) sind begrenzt.

In den letzten Jahren wurden vielerorts Velos in den Fussgängerzonen zugelassen und andere Bereiche geschaffen, welche für Velos geöffnet wurden. Eigentlich war nur geplant, den Velos direkte zusammenhängende Routen zu ermöglichen. Mit der Gleichstellung von Motorfahrzeugen, welche „bauartbedingt maximal 20 km/h“ fahren, und den Velos werden nun aber Motorfahrzeuge legal in die Fussgängerbereiche drängen. Eine im Strassenverkehrsrecht bisher klare Regelung, dass Fussgängerflächen nur ausnahmsweise für den Motorfahrzeugverkehr geöffnet werden, wird damit unterlaufen. Konflikte und Unfälle sind vorprogrammiert. Die Attraktivität dieser Flächen wird beeinträchtigt. Es besteht zu befürchten, dass diese Fahrzeuge, welche immer kleiner und handlicher werden, auch zunehmend in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehr mitgenommen werden und zu zusätzlichen Problemen in Zügen, Trams und Bussen sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen führen.

Fussverkehr Schweiz setzt sich dafür ein, dass Motorfahrzeuge im Sinne von „Gehhilfen“ nur von Menschen mit Behinderung gefahren werden sollen.

Medienmitteilung vom 04. März 2013

Positionspapier von Fussverkehr Schweiz

04.03.2013

Spenden

  • Den QR-Code mit der Twint-App scannen.
  • Den Spendenbetrag angeben und bestätigen.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch