Unsere Positionen
Zufussgehen ist Lebensqualität. Die Fortbewegung aus eigener Kraft ist gesund, erlebnisreich, sozial, günstig und umweltfreundlich. Fussverkehr Schweiz thematisiert die Qualität des Zufussgehens und macht klar, dass die freie und sichere Bewegung zu Fuss ein Grundrecht ist.
Zufussgehen ist Verkehr. FussgängerInnen sind zahlenmässig die Stärksten im Verkehr: Fast alle Menschen sind FussgängerInnen. Ein Drittel aller Alltagswege werden zu Fuss zurückgelegt, zudem beginnt und endet jeder Verkehr mit einem Fussweg. Fussverkehr Schweiz setzt sich dafür ein, dass das Zufussgehen als Teil einer modernen Mobilitätskultur wahrgenommen wird und in der Gesellschaft und Politik anerkannt ist. Er tritt für eine Verkehrspolitik und ein Strassenverkehrsrecht ein, welche die Interessen der FussgängerInnen stärker wahrnimmt.
Für einen Fussverkehr, der innerorts Vortritt hat. Die Mobilität auf Rädern hat in den letzten Jahrzehnten die Mobilität zu Fuss zunehmend eingeschränkt. Rasche und flüssige Abwicklung des motorisierten Verkehrs ist oft das primäre Ziel der Verkehrsplanung und -politik. Fussverkehr Schweiz macht klar, dass die Strasse als Lebensraum allen zur Verfügung steht. Er tritt dafür ein, dass der Fussverkehr als Teil des gesamten Verkehrs anerkannt wird.
Für einen sicheren Verkehr. Jedes Jahr verunfallen 3000 FussgängerInnen im Verkehr. Fussverkehr Schweiz steht dafür ein, dass der Verkehr so gestaltet ist, dass keinE FussgängerIn mehr schwer verunfallt. Fussverkehr Schweiz orientiert sich an der Vision Zero und geht dabei vom Modell der Koexistenz aller im Verkehr aus.
Für einen menschlichen Verkehr. Viele FussgängerInnen sind zeitweise im Verkehr überfordert. Ältere Menschen, Behinderte und Kinder sind der Komplexität des Verkehrs oftmals nicht gewachsen. Fussverkehr Schweiz tritt dafür ein, dass die Grenzen der menschlichen Fähigkeiten aller Verkehrsteilnehmenden zur Kenntnis genommen und im Strassenverkehrsrecht neu bewertet werden.
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