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Infrastruktur

Fussverkehr Schweiz setzt sich für eine sichere und attraktive Infrastruktur für das Zufussgehen ein. Fussgängerinnen und Fussgänger müssen eine Strasse, die ihren Weg unterbricht, sicher überqueren können, und sie müssen sich auf Flächen, die für sie vorgesehen sind, wohl fühlen.

Letzteres kann zum Beispiel durch eine Verminderung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs auf Tempo 30 oder 20 (Begegnungszone) erreicht werden. Bei diesen Verkehrsregimes können Zufussgehende die Strasse überall queren, in der Begegnungszone sogar mit Vortritt. Kommt es in verkehrsberuhigten Bereichen mit Tempo 30 oder 20 zu einem Unfall mit Fussgängerbeteiligung, sind die Folgen signifikant weniger schwer als auf Strassenabschnitten mit einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

Verkehrsberuhigungsmassnahmen haben ausserdem einen nicht unerheblichen Einfluss auf Lärmimmissionen. Fussverkehr Schweiz fördert die Verkehrsberuhigungen aktiv. In den meisten Fällen müssen Massnahmen an der Infrastruktur die Verkehrsberuhigung begleiten.

Zahlreiche infrastrukturelle Mittel sind möglich, um das Leben für Fussgängerinnen und Fussgänger einfacher zu gestalten:

  • Die Querungen: Zufussgehende brauchen angemessene Querungshilfen, um befahrene Strassen sicher queren zu können, zum Beispiel Fussgängerstreifen.
  • Die Trottoirs: Das Trottoir garantiert den Fussgängern einen geschützten Raum entlang befahrener Strassen, wo sie sich frei, komfortabel und sicher bewegen können. Sie dürfen auf den Trottoirs nicht von Fahrzeugen, auch nicht von Velos, bedrängt werden.
  • Massnahmen zur Senkung der Geschwindigkeit: Es ist generell nötig, bauliche Massnahmen zu prüfen, damit die signalisierte Geschwindigkeit eingehalten wird. Die geläufigsten Massnahmen sind Einfahrtstore, Verengungen, Horizontal- und Vertikalversätze.
  • Unterhalt und Barrierefreiheit: Eine gute Infrastruktur muss frei von Stolperfallen sein, regelmässig gereinigt und gut unterhalten werden.

Fussverkehr Schweiz sorgt dafür, dass solche Massnahmen professionell geplant und realisiert werden, damit Zufussgehende in der ganzen Schweiz auf ein qualitätsvolles Fusswegnetz zählen können.

Flâneur d’Or

Der «Flâneur d’Or – Fussverkehrspreis Infrastruktur» prämiert Infrastrukturen im öffentlichen Raum, die den Fussverkehr im speziellen Masse fördern und die Qualität, Attraktivität und Sicherheit des Gehens erhöhen. Der nächste Wettbewerb wird im Jahr 2020 von Fussverkehr Schweiz durchgeführt und vom Bundesamt für Strassen ASTRA und weiteren Partnern unterstützt.

Öffentliche Räume, Wege und Plätze, die zum Flanieren animieren, ein sicheres, attraktives und zusammenhängendes Fusswegnetz, das zum Zufussgehen einlädt – dies sind Voraussetzungen für die Auszeichnung «Flâneur d’Or – Fussverkehrspreis Infrastruktur».

 

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch