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Geschichte

Im Jahre 1972 taten sich verschiedene Persönlichkeiten um den ETH-Professor Hugo Bachmann zusammen, um dafür zu sorgen, “dass dem Menschen zu Fuss die Wege erhalten bleiben, und dass er wieder vermehrt seine Wege bekommt: menschenwürdige, sichere Wege, ohne Verkehrsgefährdung, Lärm und Abgase, Fusswege und Wanderwege. Damit wir die Umwelt nicht nur als Automobilisten befahren, sondern auch als Fussgänger erleben können.”

Bereits ein Jahr später entstand daraus die “Volksinitiative zur Förderung der schweizerischen Fuss- und Wanderwege”, welche 1974 mit 123’000 gültigen Unterschriften eingereicht wurde. Zur politischen Begleitung der Initiative konstituierte sich die bisherige lockere Initiativgruppe als Verein unter dem Namen ARF – Arbeitsgemeinschaft Rechtsgrundlagen für Fuss- und Wanderwege. Die Volksinitiative der ARF wurde vom Bundesrat abgelehnt. Mit zähem Lobbyieren und grossem persönlichen Einsatz erreichte die ARF aber, dass das Parlament 1978 einem Gegenvorschlag zustimmte, zu dessen Gunsten die Initiative zurückgezogen werden konnte. In der Volksabstimmung vom 18. Februar 1979 fand der Gegenvorschlag mit 78% Ja-Stimmen breite Unterstützung.

1985 gab sich die ARF den neuen Namen Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger. Sie beteiligte sich in der Folge stark an der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung in einem neuen Fuss- und Wanderweggesetz (FWG), das schliesslich 1987 in Kraft trat. Der Bund anerkannte die ARF hierauf als Fachorganisation mit eigenem Beschwerderecht. Sie erhielt eine bescheidene jährliche Abgeltung dafür, dass sie den Bund bei der Anwendung und Umsetzung des FWG als Fachorganisation unterstützt.

Die ARF hat sich als schweizerische Fachorganisation für alle Fragen des Fussverkehrs im Siedlungsgebiet etabliert. 1999 wurde die ARF umbenannt in «Fussverkehr Schweiz». Mit dem Begriff “Fussverkehr” wird deutlich gemacht, dass auch FussgängerInnen VerkehrsteilnehmerInnen sind.

«Wie die Fuss- und Wanderwege in die Bundesverfassung kamen»
von Hugo Bachmann, Ehrenpräsident ARF/Fussverkehr Schweiz

«Von der ARF ‹Fussverkehr Schweiz›»
von Thomas Schweizer, Geschäftsleiter Fussverkehr Schweiz

30 Jahre Fussverkehr Schweiz. Medienmitteilung vom 28.9.2005.

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Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

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