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Fussverkehrsförderung in Gemeinden

Die Fussverkehrsförderung stellt eine wichtige Aufgabe zur Sicherung einer höheren Lebensqualität in ihrer Gemeinde dar. Neben den allgemeinen Rahmenbedingungen, die stimmig sein müssen, werden die Bedingungen für den Fussverkehr über drei Handlungsfelder verbessert:

  • Netzstruktur
  • Umfeldqualität
  • Bewusstseinsbildung

Ein Infoblatt für die Gemeinden fasst die zu beachtenden Hauptpunkte hierzu zusammen. Die Mehrheit der Themen werden im Detail in unseren Themenblättern, vor allem demHandbuch Fusswegnetzplanung, beschrieben.

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch