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Baustellen: Unnötig grosse Hindernisse für Fussgänger*innen!

Die Fussverkehrsführung bei Baustellen ist oft ungenügend. In den meisten Gemeinden und Städten bestehen keine tauglichen Vorschriften zur Aufrechterhaltung und Ausgestaltung der Fussverkehrsverbindung. Auch für die Signalisierung der Umleitung gab es bisher keine tauglichen Vorgaben. Am 1. Januar 2021 wird die Signalisierung mit orangen Wegweisern zugelassen. Nach einem erfolgreichen Versuch in Zürich im Jahr 2013 haben viele Signalisationsbehörden die Neuerung bereits vor offiziellem Inkrafttreten umgesetzt. Fussverkehr Schweiz hat Empfehlungen erarbeitet, was bei der Fussverkehrsführung bei Baustellen beachtet und wie die neue Signalisation angewendet werden soll.

Fussverkehrsführung bei Baustellen

CHF 17.00

Download PDF

14 Seiten, Oktober 2020

Artikelnummer: 46d Kategorie:

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Grösse 29 × 20 × 0.5 cm
Bestellart

Download, Versand als Printprodukt

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Artikel in Schweizer Gemeinde 2/2013

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch