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Fussverkehrsplanung

Zur Fussverkehrsplanung gehören folgende Arbeiten:

Fusswegnetzplanung

Das Fuss- und Wanderweggesetz FWG schreibt vor, das Fusswegnetz in Plänen festzuhalten und periodisch nachzuführen. Dazu besteht eine Vollzugshilfe in Form eines Handbuchs, das sich an Vollzugsbehörden in Städten und Gemeinden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie weitere interessierte Kreise richtet.
Jeder Kanton bezeichnet eine Fachstelle Fusswege.

Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung

Ein attraktives Fusswegnetz muss einer Vielzahl qualitativer Anforderungen genügen. Dazu sind beispielsweise Wegbreiten, Verkehrssicherheit, Sicherheit vor Übergriffen, Umwege und Wartezeiten, Stolperfallen, Behindertengerechtigkeit, geeignete Beläge, Begrünung usw. zu beachten. Problemstellen auf dem bestehenden Netz sind systematisch zu erheben. Dabei sind auch die Bevölkerung und besondere Benutzergruppen bzw. deren Vertretungen (Schulen, Seniorenvertretungen, Behinderte) in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Probleme werden in eine Massnahmenplanung überführt, priorisiert und für die Umsetzung vorbereitet.

Rechtliche Sicherung

Die Fusswegnetzplanung gemäss FWG ist ein behördenverbindliches Instrument. Für die effektive Realisierung und langfristige Erhaltung sind die Wegverbindungen grundeigentümerverbindlich zu sichern. Dazu stehen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Instrumente zur Verfügung.

Projektierung und Realisierung

Bei der Projektierung und Realisierung von Trottoirs, Fusswegen, Querungsstellen oder anderen Massnahmen auf dem Fusswegnetz sind die entsprechenden Qualitätskriterien für gute Fusswege zu beachten. Grundlage dazu bilden entsprechende Handbücher und Normen.

Unterhalt

Ein gutes Fusswegnetz enthält keine Stolperfallen, ist ausreichend beleuchtet
und wird regelmässig gereinigt. Ein regelmässiger baulicher und betrieblicher Unterhalt sichert die angenehme Nutzung. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf eine geeignete Wegführung bei Baustellen zu legen.

Kommunikation

Massnahmen, die die Orientierung erleichtern, erhöhen die Attraktivitat für den Fussverkehr. Eine übersichtliche Gestaltung und, wo erforderlich, eine Wegweisung verhindern unnötige Umwege. An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und auf zentralen Plätzen erleichtern Umgebungs- oder Stadtpläne die Orientierung. Mittels Kampagnen und multimedialen Angeboten wird für das attraktive Wegnetz und seine Nutzung geworben.

Fusswegnetzplanung

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Fussverkehr Schweiz, Bundesamt für Strassen, Juni 2015

Artikelnummer: 57d Kategorie:

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Grösse 29 × 20 × 0.5 cm
Bestellart

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Handbuch Fusswegnetzplanung, 2015

Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung Fussverkehr

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104 Seiten, Fussverkehr Schweiz, Bundesamt für Strassen, Mai 2019
Kategorie:

Handbuch Massnahmenplanung, 2019

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch