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Fusswegnetzplanung

Ein neues  Handbuch (Herausgeber Bundesamt für Strassen ASTRA und Fussverkehr Schweiz) vermittelt praxisnahe Grundlagen und Methoden für die Planung, Erhaltung und rechtliche Sicherung der Fusswegnetze. Die in der Reihe Vollzugshilfe des Bundesamtes für Strassen erschienene Publikation richtet sich an Behörden in Kantonen, Städten und Gemeinden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie an weitere interessierte Kreise.
Fusswegnetze bestehen aus für Fussgänger besonders geeigneten Verbindungen wie Fusswegen, Trottoirs, Fussgänger- und Begegnungszonen, Fussgängerstreifen usw. Bestehende und geplante Verbindungen sind gemäss Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Sie werden in Plänen festgehalten und rechtlich gesichert.

Fusswegnetzplanung

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Fussverkehr Schweiz, Bundesamt für Strassen, Juni 2015

Artikelnummer: 57d Kategorie:

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Grösse 29 × 20 × 0.5 cm
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Datenmodell Fusswegnetzplanung

Gemäss Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) sind die Kantone für die Planung von Fusswegnetzen zuständig, haben diese Aufgabe aber i.d.R. an die Gemeinden delegiert. Die Kantone behalten dennoch eine koordinierende Funktion. Sie sollen in geeigneter Form über die Fusswegnetzdaten verfügen können. Zur Einheitlichkeit der Datenerfassung wurde das Datenmodell (DM14WalkwayplanningCH.ili) entwickelt und die Anwendung in den Empfehlungen zur Datenerhebung beschrieben.

Empfehlungen zur Datenerhebung

Datenmodell Fusswegnetzplanung: DM14WalkwayplanningCH.ili

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch