Menschen mit eingeschränkter Mobilität
Jede Person ist im Verlauf ihres Lebens mindestens zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt, z.B. als Kind, durch das Mitführen von Kinderwagen, sperrigen Gegenständen oder Gepäck oder durch eine Verletzung. Am stärksten betroffen sind jedoch Menschen mit dauerhaften Einschränkungen.
Dazu zählt auch die Gruppe der älteren Menschen, welche oft gleichzeitig durch mehrere Beeinträchtigungen in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind bei der Planung des öffentlichen Raumes in besonderem Masse zu beachten.
Die VSS Norm «SN 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum» sowie die «Richtlinien Behindertengerechte Fusswegnetze – Strassen, Wege Plätze» geben Empfehlungen und Hinweise, worauf bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes zu achten ist, welche unter der Federführung der Schweizer Fachstelle für hindernisfreie Architektur erarbeitet wurden.
Fussverkehr Schweiz arbeitet regelmässig mit den Behindertenorganisationen zusammen und hat zum Thema Hindernisfreier Verkehrsraum eine gemeinsame Fachtagung 2013 organisiert.
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