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Fussgängerstreifen

Fussgängerstreifen sind Netzelemente des Fusswegnetzes. Sie verbinden Trottoirs, Fusswege, Fussgänger- und Begegnungszonen. Auf Fussgängerstreifen haben Fussgänger den Vortritt.

Die Hälfte aller Fussgängerunfälle geschehen auf der zweiten Fahrbahnhälfte

Studie über Unfälle auf Fussgängerstreifen

Fussverkehr Schweiz hat zusammen mit der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich eine detaillierte Auswertung von rund 800 Unfällen der Jahre 2003 bis 2010 auf Fussgängerstreifen durchgeführt.

Sie zeigt, dass sich rund die Hälfte aller Unfälle auf der zweiten Strassenhälfte ereignete, also wenn Fussgänger von einer Schutzinsel kamen oder bei Strassen ohne Insel bereits eine Fahrrichtung überquert haben. Zudem ist die Gefahr auf Fussgängerstreifen an Werktagen zwischen 16 und 18 Uhr, namentlich in den Wintermonaten, am grössten.

Die Studie zeigt diverse weitere Erkenntnisse.

Medienmitteilung von Fussverkehr Schweiz und der Stadt Zürich
Kurzfassung (2 Seiten)

Unfälle auf Fussgängerstreifen in der Stadt Zürich

CHF 32.00

Gefördert durch den Fonds für Verkehrssicherheit
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44 Seiten, November 2012

Artikelnummer: 47d Kategorien: ,

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Grösse 29 × 20 × 0.5 cm
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Unsere Seite zur Verkehrssicherheit

Die Erkenntnisse der Studie wurden in der aktuellen Kampagne «Dummies in Danger»von Fussverkehr Schweiz und dem Schweizerischen Fahrlehrerverband umgesetzt. Sie wurde gleichzeitig mit der Veröffentlichung dieses Studie gestartet.

www.dummies-in-danger.ch

Unfälle auf Fussgängerstreifen nach Kollisionsort

Der Fussgängerstreifen ist ein Bauwerk

Der Fussgängerstreifen ist mehr als eine Markierung. Er ist ein Bauwerk, das die sichere Querung von Strassen erlaubt. Entsprechend muss er auch ausgestaltet sein. Um die Sicherheit einer Querung zu optimieren sind folgende Massnahmen erforderlich:

  • Querungsdistanz minimieren (Mittelinsel oder seitliche Einengung der Fahrbahn mit Trottoirnasen)
  • Tempo des Fahrverkehrs reduzieren (wichtig ist nicht die signalisierte, sondern die gefahrene Geschwindigkeit; Tempo 50 ist zu hoch)
  • genügende Sichtbeziehung von und zu den Warteräumen sicherstellen. Dies kann auch durch eine Reduktion der Geschwindigkeit erreicht werden.
  • genügende Beleuchtung

Verhalten am Fussgängerstreifen

FussgängerInnen haben am Fussgängerstreifen Vortritt. Sie dürfen aber die Fahrbahn nur betreten, wenn ein herannahendes Fahrzeug ohne Probleme anhalten kann.

Zum richtigen Verhalten am Fussgängerstreifen hat Fussverkehr Schweiz zusammen mit dem TCS im Jahr 2004 die Aktion „Gelbes Zebra“ durchgeführt. Die Verhaltenstipps sind immer noch aktuell. www.gelbeszebra.ch

Studien

Unfälle auf Fussgängerstreifen in der Stadt Zürich

CHF 32.00

Gefördert durch den Fonds für Verkehrssicherheit
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44 Seiten, November 2012

Artikelnummer: 47d Kategorien: ,

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Studie «Verhalten am Fussgängerstreifen»

CHF 49.50

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79 Seiten, 2009

 

Artikelnummer: 41d Kategorie:

Beschreibung

 

 

Zusätzliche Information

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Studie «Markierte Fussgängerschutzinseln»

CHF 33.00

Begleitforschung für Verkehrsversuch des Kantons Aargaus
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46 Seiten, Januar 2008

Artikelnummer: 34d Kategorien: ,

Beschreibung

 

 

Zusätzliche Information

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Faktenblätter und Positionspapiere

Die öffentliche Beleuchtung in der Nacht abschalten

Irrtümer zum Thema Fussgängerstreifen

Häufig gestellte Fragen zu Fussgängerstreifen und Antworten von Fussverkehr Schweiz

Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen

Handzeichen am Fussgängerstreifen

Ausrüstung von Fussgängerstreifen

Die Geschichte des Fussgängerstreifens

Fussgängerstreifen und die 50-Meter Regel

Spenden

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch