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Begegnungszone

Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.

In der Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.

«Fussverkehr Schweiz» hat an der Entstehung der Begegnungszonen aktiv mitgewirkt. Heute bewirtschaften wir die Website www.begegnungszonen.ch. Hier erfahren Sie alles über die Begegnungszonen in der Schweiz.

 

thumbnail of 160201_FAQ_BGZ_D (1)FAQ Begegnungszone
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DVD über Begegnungszonen «Priorität zu Fuss!»

CHF 25.00

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14 Minuten, 2007

Artikelnummer: 32 Kategorie:

Zusätzliche Information

Gewicht 200 g
Grösse 29 × 20 × 0.5 cm
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Fachartikel: Unfallgeschehen in Begegnungszonen

www.begegnungszonen.ch

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch