Trottoir
Das Trottoir ist den Fussgängern vorbehalten (Art. 43 Abs. 2 SVG). Fussverkehr Schweiz setzt sich dafür ein, dass dies so bleibt.
Legal und illegal wird das Trottoir zunehmend für andere Nutzungen missbraucht. Der Druck ist gross und kommt von verschiedenen Seiten.
Der Bundesrat hat 1998 eine Ausnahmeregelung geschaffen: «Insbesondere zur Schulwegsicherung kann auf relativ stark befahrenen Strassen am Beginn eines schwach begangenen Trottoirs das Signal «Fussweg» (2.61) mit der Zusatztafel «Velos gestattet» angebracht werden. Art 65 abs. 8 SSV. Diese Ausnahmeregelung ist längst keine Ausnahme mehr.
Velos fahren auch auf dem Trottoir, wo diese nicht zugelassen sind. Sie werden vom motorisierten Verkehr bedrängt und fühlen sich auf dem Trottoir sicherer. Pro Velo Schweiz und Fussverkehr Schweiz setzen sich gemeinsam ein, dass für beide Verkehrsteilnehmde sichere und konfliktfreie Wegverbindungen geschaffen werden.
siehe gemeinsames Positionspapier
Autos und Töffs werden über kürzere oder längere Zeit illegal auf den Trottoirs abgestellt.
Boulevard Cafés sind im Trend, Sitzmöglichkeiten im Freien sind gefragt. Geschäfte präsentieren ihre Waren im Strassenraum, Werbeplakate, so genannte Kundenstopper, versuchen die Kunden in die Geschäfte zu locken. Fussverkehr Schweiz hat die Reglemente der verschiedenen Städte zusammengetragen und bewertet. Als Arbeitshilfe für Städte und Gemeinden, die noch keine solchen Richtlinien erarbeitet haben, werden Hinweise gegeben, welche Aspekte bei der Bewilligung zu berücksichtigen sind und sie gibt Formulierungshilfen für diesbezügliche Auflagen.
Beschreibung
Zusätzliche Information
Gewicht | 200 g |
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Grösse | 29 × 20 × 0.5 cm |
Bestellart | Download, Versand als Printprodukt |