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Fussgängerpolitik

Seit 1975 setzt sich Fussverkehr Schweiz für eine fussgängerfreundliche Verkehrspolitik ein. Gehflächen sollen exklusiv den Zufussgehenden zur Verfügung stehen. Gemischte Verkehrsflächen bergen ein Konfliktpotenzial und bringen die schwächsten Verkehrsteilnehmenden in besondere Bedrängnis. Fussgängerinnen und Fussgänger sollen in Städten und Gemeinden gesicherte Rechte und genügend Platz haben. Ausserdem müssen Querungen sicherer gestaltet werden, denn es verunfallen immer noch viele Fussgänger beim Überqueren von Fahrbahnen. Als nationaler Fachverband nehmen wir Einfluss auf die Aktivitäten des Bundes und bringen die Interessen des Fussverkehrs in Fachgremien ein.

Politik aktuell

20.05.2020 Der Platz der Fussgänger und Fussgängerinnen wird stark beschnitten

Die Zulassung von velofahrenden Kindern und Jugendlichen bis 12 Jahre auf Trottoirs zeugt von der fehlenden Bereitschaft, eine faire Umverteilung der Verkehrsflächen und eine menschengerechte Mobilitätswende in Angriff zu nehmen. Denn sowohl den velofahrenden Kindern als auch den Zufussgehenden werden mit dieser Änderung der Verordnung die ihnen legitim zustehenden sicheren, freien und attraktiven Wege verwehrt.

09.01.2020 Interpellation: (Verzicht auf) Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen in Köniz

Titel: (Verzicht auf) Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen in Köniz Art des Vorstosses: Überfraktionelle Interpellation (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP), Grüne Fraktion, SP-Fraktion) Erstunterzeichner: Casimir von Arx Weitere Unterzeichnende (26): Liste folgt später. Status der Bearbeitung: 16.09.2019: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 5 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor. Hinweis: Falls obige Direktlinks

08.01.2020 Jugendliche Velofahrer gehören nicht auf das Trottoir

Wie verschiedene Medien berichten entscheidet der Bundesrat in Verlauf des Januars, bis zu welchem Alter Kinder mit dem Velo auf Trottoirs fahren dürfen. Es besteht die Gefahr, dass der Bundesrat das Alter auf 12 Jahre festlegt. Fussverkehr Schweiz wehrt sich vehement gegen diese Regelung. Fussverkehr Schweiz hat sich bereits in der Vernehmlassung sowie mit der

23.10.2019 Fussgänger*innen stärker im Parlament vertreten

Ruth Müri

Fussverkehr Schweiz freut sich darüber, dass neben Ursula Schneider Schüttel neue aktive Mitglieder von Fussverkehr Schweiz in den Nationalrat einziehen. Leider wurde unser Präsident Thomas Hardegger nicht mehr in den Nationalrat gewählt. Im Kanton Aargau besteht am 24. November 2019 die Chance, dass mit Ruth Müri ein Mitglied von Fussverkehr Schweiz in den Ständerat gewählt

06.02.2019 Rettet das Trottoir – Stand der Dinge

Die Übergabe unserer Petition «Rettet das Trottoir» an den Bundesrat hat zusammen mit dem Ende der Vernehmlassung der neuen Verkehrsregeln ein grosses Medienecho ausgelöst. Nach Ablauf der Vernehmlassung hat der Bund alle Vernehmlassungsantworten online gestellt. Eine erste Auswertung zeigt: eine Mehrheit spricht sich gegen die Regelung, dass Kinder bis 12 Jahre auf dem Trottoir Velofahren

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch