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Aktuell

Jugendliche Velofahrer gehören nicht auf das Trottoir

Das Trottoir gehört den Fussgängerinnen und Fussgängern. Fussverkehr Schweiz, wehrt sich dagegen, dass mittels neuer Ausnahmeregelungen das Trottoirs zunehmend als Fahrbahn missbraucht werden. 

Der Bundesrat hat heute verschiedene Änderungen im Verkehrsrecht in die Vernehmlassung geschickt. Für die Fussgänger wirkt sich die geplante Änderung, dass Jugendliche bis 12 Jahren mit dem Velo auf dem Trottoir fahren dürfen, am Negativsten aus. Es ist zu befürchten, dass die neue Generation von Velofahrenden gar nie lernt auf der Strasse zu fahren. Damit wird das Trottoir zum Veloweg. Fussverkehr Schweiz hat im Hinblick auf diese Änderung im Frühsommer die Petition «Rettet das Trottoir» lanciert.

Die Petition an den Bundesrat verlangt: Getrennte Wege für Fussgänger/innen und Velofahrende innerorts; Keine Velos auf Trottoirs; Keine Spass- und Transportfahrzeuge mit Motor auf Gehflächen (Elektro-Trottinettes, Post-Roboter usw.) sowie die Schaffung von verständlichen und praxistauglichen Regelungen. Die Petition wird von mehreren Umwelt-, Senioren- und Behindertenorganisationen unterstützt und wurde bis heute von über 4’000 Personen unterschrieben. Die Unterschriftensammlung wird bis Ende Jahr verlängert und die Petition wird zusammen mit der Vernehmlassungsantwort von Fussverkehr Schweiz eingereicht  www.fussverkehr.ch/trottoir.

Neben der Ausnahme für velofahrende Jugendliche auf dem Trottoir sind zwei weitere Regelungen in die Vernehmlassung gegangen. Fussverkehr Schweiz kritisiert, dass mit dem Rechtsabbiegen bei Rot die Bedeutung eines Rotlichtes aufgeweicht wird.

Fussverkehr Schweiz begrüsst die neue Möglichkeit der Umleitungssignalisierung für Fusswege. Der Anstoss für diese Signalisierung gab die Publikation Fussgängerführung bei Baustellen von Fussverkehr Schweiz. Die Stadt Zürich hat danach in einem Verkehrsversuch die konkreten Signale entwickelt. Die Neue Lösung bietet eine einfache Möglichkeit, eine verständliche Umleitung für Fussgänger zu signalisieren.

10.10.2018

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch