DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Rettet das Trottoir

Das Trottoir gehört den FussgÀngerinnen und FussgÀngern. Dieses wird zunehmend durch andere Nutzungen beansprucht. Dagegen wehren wir uns!

Forderungen

Im Interesse der Sicherheit und AttraktivitÀt des Zufussgehens wehren wir uns dagegen, dass das Trottoir zur Fahrbahn wird und stellen folgende Forderungen an den Bundesrat:

  • Getrennte Wege fĂŒr FussgĂ€nger/innen und Velofahrende innerorts
  • Keine Velos auf Trottoirs (Ausnahme fĂŒr Kinder bis 8 Jahre)
  • Keine Spass- und Transportfahrzeuge mit Motor auf GehflĂ€chen (Elektro-Trottinettes, Post-Roboter und dergleichen)
  • Schaffung von verstĂ€ndlichen und praxistauglichen Regelungen: Wer darf wo fahren?

Die Petition Rettet das Trottoir wurde am 17. Januar 2018 mit 4505 Unterschriften eingereicht.

This slideshow requires JavaScript.

BegrĂŒndung

Das Trottoir gehört den FussgÀnger/innen

Auf dem Trottoir sollen sich alle Menschen sicher zu Fuss bewegen können und nicht durch Fahrzeuge gestört werden. Das Trottoir ist von zentraler Bedeutung, namentlich fĂŒr, die Kinder, die Seniorinnen und Senioren und die Menschen mit Behinderung. Das Trottoir ist gemĂ€ss Strassenverkehrsgesetz den FussgĂ€nger/innen vorbehalten. Dieser Grundsatz darf nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Velos, Elektrovelos und andere Fahrzeuge mit Elektromotor sind schneller unterwegs als die FussgĂ€nger/innen. Dies fĂŒhrt zu Verunsicherung, Konflikten oder UnfĂ€llen und beeintrĂ€chtigt generell die AttraktivitĂ€t des Zufussgehens. Diese Konflikte sollen mit Planungen fĂŒr den Fuss- und Veloverkehr auf getrennten Netzen verhindert werden.

Scheinsicherheit fĂŒr velofahrende Kinder und Jugendliche

Der Vorschlag des Bundesrates, Kindern bis 12 Jahren das Fahren auf dem Trottoir zu erlauben, ist der falsche Weg und vermittelt eine Scheinsicherheit. Trottoirs im Innerortsbereich bergen fĂŒr velofahrende Kinder und Jugendliche wegen der zahlreichen unĂŒbersichtlichen Situationen (EinmĂŒndungen, HauseingĂ€nge, Ausfahrten aus GaragenvorplĂ€tzen und ParkplĂ€tzen, sichtbehindernde Bepflanzungen) ein hohes Risiko von Kollisionen. Dies umso mehr als in der Schweiz die Trottoirs generell sehr schmal sind. Kinder werden dadurch selber gefĂ€hrdet und sie gefĂ€hrden auch die FussgĂ€nger/innen.

Bessere Lösungen werden verhindert

Sicherheitsprobleme fĂŒr Velofahrende werden vielerorts – statt auf der Fahrbahn – durch eine FĂŒhrung des Veloverkehrs auf dem Trottoir gelöst. Mit der Freigabe der Trottoirs fĂŒr velofahrende Kinder und Jugendliche wird diese Tendenz verstĂ€rkt und damit das Schaffen sicherer Veloinfrastruktur auf der Fahrbahn untergraben. Die Zulassung von velofahrende Kindern und Jugendlichen auf dem Trottoir hebelt das Fahrverbot auf dem Trottoir aus und fĂŒhrt dazu, dass immer mehr auch Ă€ltere Velofahrende das Trottoir als Fahrbahn benutzen – ohne Unrechtbewusstsein.

Spass- und Transportfahrzeuge und neue Trends besser regeln

Die technische Entwicklung bringt neue Fahrzeuge und neue Probleme. Die Regelung muss rechtzeitig angegangen werden. Viele neue Kleinfahrzeuge mit Elektromotor verkehren auf dem Trottoir (z.B. Elektro-Trottinettes, Solowheel, Hoverboard, Elektro-Skateboard usw. ). Fahrzeuge, die MobilitĂ€tseinschrĂ€nkungen ausgleichen, sind hier nicht gemeint. Aus GrĂŒnden der Gesundheits- und Bewegungsförderdung, der Ökologie und Energie ist eine vermehrte Motorisierung der Fortbewegung auf Kurzdistanzen abzulehnen. Die heutige Regelung, dass der Verkauf solcher Fahrzeuge zugelassen ist, aber die BenĂŒtzung auf dem Trottoir verboten, ist praxisfremd und unlogisch. Die Polizei ist nicht in der Lage, die geltenden Fahrverbote durchzusetzen.

Einfache und verstÀndliche Regelung

Die Regelungen, wer wo fahren darf oder wo fahren muss, ist sogar fĂŒr Fachleute unklar. Elektro-Velos (E-Bike25 und E-Bike45), Elektro-Trottinettes, Segways und anderen Fahrzeuge, welche bis zu 20km/h oder mit TretunterstĂŒtzung bis 25 km/h fahren dĂŒrfen, sind ĂŒberall dort zugelassen, wo auch Velos fahren dĂŒrfen. StĂ€dte und Gemeinden haben vielerorts Trottoirs fĂŒr den Veloverkehr freigegeben und es ist nicht mehr klar, wo Velos offiziell erlaubt und wo verboten sind. Auf kombiniertenFuss- und Radwegen gilt eine Benutzungspflicht. Sie fĂŒhrt dazu, dass auch E-Bikes45 km/h die gleichen FlĂ€chen wie die FussgĂ€nger/innen benĂŒtzen mĂŒssen. Einfache und verstĂ€ndliche Regeln sind Voraussetzung fĂŒr eine praxistaugliche Organisation des Fuss- und Veloverkehrs. Sie sollen im Verkehrskundeunterricht in der Primarschule vermittelt werden.

 

 

Petitionsbogen runterladen:

thumbnail of Petition_Rettet_das_Trottoir_20180426_d
Download PDF Petition Rettet das Trottoir

Medienmitteilung

Retten wir das Trottoir, Hochparterre, Köbi Gantenbein

UnterstĂŒtzt durch:


Pro Audito

 

 

Spenden

  • Den QR-Code mit der Twint-App scannen.
  • Den Spendenbetrag angeben und bestĂ€tigen.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 ZĂŒrich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch

et_footer(); ?>