Fussverkehr Kanton Bern
Motion für sichere Trottoirs ohne E-Bikes. Zürich macht’s vor!
Aufgrund des Rechtsgutachtens der Stadt Zürich, hat Luzius Theiler der Grün alternativen Partei Bern folgende Motion im Parlament der Stadt Bern eingereicht.
Motion für sichere Trottoirs ohne E-Bikes. Zürich macht’s vor!
Auf Grund der klaren Ergebnisse eines Rechtsgutachtens hat die Stadt Zürich ihre Praxis betreffend Benutzung der Trottoirs durch Velos und E-Bikes grundlegend geändert. Auch für die Stadt Bern drängen sich Konsequenzen auf. Dazu muss der Masterplan Veloinfrastruktur überprüft werden.
In der Stadt Zürich dürfen Velofahrende nur noch ausnahmsweise das Trottoir benutzten, schnelle E-Bikes überhaupt nicht mehr.1 Die Gutachter, Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Dr. iur. Mathias Kaufmann, kommen zum Schluss, dass die Anordnung von Rad- und Fusswegen auf Trottoirs nicht zulässig ist.2
Das Gutachten definiert das Trottoir aus rechtlicher Sicht: Grundsätzlich dürfen nur Fussgängerinnen und Fussgänger das Trottoir benützen. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen (zum Beispiel gehbehinderte Personen mit motorisierten Rollstühlen).
Die Signalisation von Rad- und Fusswegen («Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen» und «gemeinsamer Rad- und Fussweg») ist gemäss dem Rechtsgutachten auf Trottoirs nicht zulässig. Hingegen ist die Anordnung «Fussweg» mit der Zusatztafel «Velo gestattet» gemäss Gutachten in Ausnahmefällen weiterhin möglich.3
Der im Moment noch in der Vernehmlassung befindliche «Masterplan Veloinfrastruktur» der Verkehrsplanung Bern ist im Lichte der neuen Rechtsauslegung in verschieden Punkten überholt. Insbesondere die beiden oben erwähnten Signalisationen, im Masterplan auf S. 54 aufgeführt, sind nicht gestattet. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens erfordern eine Überprüfung der Haltung der Stadt zu den schnellen E-Bikes und entsprechende Anpassungen des Masterplanes. Die schnellen bis 45 km/h fahrenden Bikes sind nicht nur von der Benutzungspflicht für Velowege zu entbinden, wie das im Masterplan gefordert wird, sondern sie gehören zwingend auf die Strasse.
Die Stadt Zürich reagierte prompt auf das Rechtsgutachten und kündigte an einer Medienkonferenz der Sicherheitsvorsteherin Karin Rykart an, dass Velofahrende in Zukunft nur noch ausnahmsweise das Trottoir mitbenützen dürfen. Schnelle E-Bikes müssen künftig immer auf der Fahrbahn verkehren.
Der Gemeinderat wird beauftragt, den Masterplan Veloinfrastruktur nach den Erkenntnissen des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Dr. iur. Mathias Kaufmann sowie der neuen Praxis der Stadt Zürich zu überprüfen und anzupassen und dem Stadtrat eine Kreditvorlage für die nötigen Umsignalisierungen und die baulichen Anpassungen zu unterbreiten. Dabei sind die Bedürfnisse und die Verkehrssicherheit des Fuss- und Veloverkehrs besonders zu beachten.