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Fussverkehr Region Luzern

Petition an den Stadtrat von Luzern

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Der Quai zu 100 Prozent den zu Fussgehenden! – Für die Beibehaltung des Fahrverbotes auf den Quai Anlagen.

Der Stadtrat wird ersucht, das Postulat zur Öffnung des Quais für den Veloverkehr abzulehnen oder nicht einzutreten.
Zur Verbesserung der Situation für die Radfahrenden sollen auf der Haldenstrasse Massnahmen ergriffen werden.


Eintragen können sich alle Personen, gleichgültig ob Schweizer oder Ausländer, mündig oder unmündig, stimmberechtigt in der Stadt Luzern oder nicht.

1. Das Formular unten ausfüllen.
2. Sie erhalten eine E-Mail.

3. Den Link in dieser E-Mail anklicken – Ihre Stimme zählt.

Der Quai zu 100 Prozent den zu Fussgehenden!

Diese Petition ist geschlossen

Schlussdatum: Dec 06, 2016

Gesammelte: 78

78 Unterschriften

Der Quai zu 100 Prozent den zu Fussgehenden! – Für die Beibehaltung des Fahrverbotes auf den Quai Anlagen.

Fussverkehr Region Luzern und die Unterzeichnenden wehren sich gegen die Aufhebung des Fahrverbotes für Velos am Quai in Luzern aus folgenden Gründen:

  • Keine Beeinträchtigung der Erholungsnutzung
    Der Schweizerhofquai, der Nationalquai sowie die übrigen Quai Anlagen sind von hoher Bedeutung für den Aufenthalt und die Erholung der Luzerner Bevölkerung. Hier sollen alle Leute, insbesondere auch Kinder, ältere Leute und Menschen mit Behinderung – ungestört von Fahrzeugen – flanieren können. Die Quai Anlagen haben auch einen hohen touristischen Wert. Dieser soll nicht beeinträchtigt werden. Die gleichzeitige Zulassung des Veloverkehrs würde die Attraktivität dieser Anlage für die Naherholung von Luzernern und Touristen in empfindlichem Masse herabsetzen.
  • Anfang und Ende der Mischfläche ungelöst
    Velofahrende, die vom Quai Richtung Bahnhof unterwegs sind, werden weder am Schwanenplatz noch vorher die Strassenseite wechseln, weil die Querung der Strasse für den Veloverkehr mit einem Stopp und einem kleinen Umweg verbunden ist. Sie würden die Fahrt auf dem Trottoir über die Seebrücke fortsetzen. Damit sind weitere erhebliche Konflikte auch auf der Seebrücke und beim Knoten Bahnhof-/ Europaplatz vorprogrammiert.
  • Keine Gefährdung der Fussgänger
    Die Mischung von Fussgängern und Velos führt zu grossen Konflikten und stellt ein Unfallrisiko dar. Velos mit elektrischer Tretunterstützung sind strassenverkehrsrechtlich den Velos gleichgestellt. Sie haben ein höheres Gewicht und verkehren in der Regel mit höherer Geschwindigkeit als normale Velos. Dies führt zu zusätzlichen kritischen Situationen und höherer Gefährdung der Fussgänger und mit Gegenverkehr auch der Radfahrer selbst.
  • Widerspruch zum Richtplan der Stadt Luzern
    Gemäss diesem Richtplan sind Fusswege vom Fahrverkehr getrennt, durch interessante Strassenräume, entlang Grünanlagen und Seeufer zu führen. Das Quai ist Teil des Fusswegnetzes gemäss Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG). Eine Zulassung des Veloverkehrs steht dazu im Widerspruch. Das im Fussweg-Richtplan eingetragene Fusswegnetz ist gemäss Art. 14/1 behördenverbindlich!

Sichere Veloverbindung auf der Haldenstrasse
Die Haldenstrasse ist eine wichtige Veloachse. Sie wird diese Funktion auch in Zukunft behalten. Für die Velofahrenden ist daher in jedem Fall eine sicherere Lösung auf der Haldenstrasse anzustreben.

FAZIT: Keine Lösungen und Experimente zu Lasten der Fussgänger
Es darf nicht sein, dass Sicherheitsdefizite auf der Fahrbahn zu Lasten der Fussgänger gelöst werden. Der Tendenz, die Velos zunehmend auf die Gehflächen zu verweisen, ist Einhalt zu gebieten. Zudem sind befristete Experimente (z.B. für ein halbes Jahr) oder mit zeitlich eingeschränkter Erlaubnis (z.B. von Mitternacht – 08.00 Uhr) zu unterlassen.

12.10.2016

Vorstand


Der Vorstand 2018 von Fussverkehr Schweiz, Region Luzern:
Monique Frey (Mitglied),
Rolf Krummenacher (Mitglied),
Silvio Bonzanigo (Präsident),
Kurt Aeschlimann (Vizepräsident)

Kontakt:

Fussverkehr Region Luzern
Fachstelle der FussgängerInnen
6000 Luzern

luzern[at]fussverkehr[.]ch