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18.06.2014 Das Recht auf Bildung beginnt an der Haustür
Der Staat steht in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass der Schulweg zumutbar ist. Dies leitet sich aus dem verfassungsmässigen Recht auf Bildung ab und wird durch Gerichtsurteile regelmässig gestützt. Ein neues Faktenblatt von Fussverkehr Schweiz fasst die rechtlichen Grundlagen zusammen.