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Aktuell

Umleitungen bei Baustellen verstÀndlich signalisieren

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Die heute zur VerfĂŒgung stehenden Möglichkeiten, um im Bereich von Baustellen Umleitungen fĂŒr den Fuss- und Veloverkehr zu signalisieren, sind ungenĂŒgend. Sie werden von den FussgĂ€ngern und den Velofahrenden oft nicht verstanden und daher auch nicht befolgt. Das falsche Verhalten ist hĂ€ufig mit einer erhöhten GefĂ€hrdung verbunden und somit ein Verkehrssicherheitsthema.

Um FussgĂ€ngerinnen und FussgĂ€nger zum Beispiel anzuzeigen, dass sie die Strassenseite wechseln mĂŒssen, ist das Schild Fussweg mit einem Pfeil vorgesehen. FĂŒr den Veloverkehr sieht die Signalisationsverordnung bei einer strengen Auslegung gar keine Möglichkeit vor, um eine Umleitung zu signalisieren. Deshalb hat die Stadt ZĂŒrich in einem vom Bundesamt fĂŒr Strassen bewilligten Verkehrsversuch eine einfache und verstĂ€ndliche Umleitungssignalisierung fĂŒr den Fuss- und den Veloverkehr erfolgreich getestet. Der Bericht liegt seit einiger Zeit vor, ist aber noch nicht veröffentlicht.

Verschiedene StĂ€dte und Kantone warten nun darauf, dass sie diese neue Umleitungssignalisation offiziell anwenden dĂŒrfen. Zurzeit wird die Norm SN 640 886 Signalisation von Baustellen auf Haupt- und Nebenstrassen vom Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute VSS ĂŒberarbeitet. Sie enthĂ€lt aber keine neuen Hinweise fĂŒr den Fuss- und Veloverkehr. Um diese Umsetzung zu beschleunigen, hat unser Vorstandsmitglied Ursula Schneider SchĂŒttel eine Interpellation mit folgenden Fragen an den Bundesrat eingereicht:

  1. Wann wird der Bundesrat die von der Stadt ZĂŒrich erprobte Lösung fĂŒr die Umleitung des Fuss- und des Veloverkehrs in die Signalisationsverordnung SSV aufnehmen?
  2. Warum wurde diese Anpassung der Signalisationsverordnung nicht mit der NormĂŒberarbeitung koordiniert?
  3. Wann wird der Forschungsbericht ĂŒber den Verkehrsversuch in ZĂŒrich publiziert?

Fussverkehr Schweiz ist der Meinung, dass die Ergebnisse des Verkehrsversuchs der Stadt ZĂŒrich entweder ĂŒber die Norm Signalisation von Baustellen oder ĂŒber eine Anpassung der Signalisationsverordnung fĂŒr alle Gemeinden und Kantone ermöglicht werden sollte.

FussverkehrsfĂŒhrung bei Baustellen

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14 Seiten, Oktober 2020

Artikelnummer: 46d Kategorie:

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04.10.2017


Die Umleitung mit Fussweg und Richtungspfeil wir offensichtlich nicht verstanden. Der Verkehrsversuch in ZĂŒrich, zeigt auf, wie man verstĂ€ndlicher signalisieren könnte.

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 ZĂŒrich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch