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Aktuell
Seezugang für alle – Nein zum Zürcher Wassergesetz
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Das eidgenössische Raumplanungsgesetz legt fest, dass „See- und Flussufer freigehalten und öffentlicher Zugang und Begehung erleichtert werden“ soll. Diesem Grundsatz entspricht im Kanton Zürich das vielfach und klar formulierte öffentliche Interesse nach einer Ausdehnung des Gewässerzugangs für alle. Doch das neue Wassergesetz untergräbt diesen Grundsatz. So wurde die Formulierung, dass der öffentliche Zugang zu erleichtern sei, aus dem Gesetz gestrichen und jede Erwähnung von öffentlichen Interessen im Zusammenhang mit Ufernutzung aus dem Gesetz entfernt. Dafür werden die Privilegien der Privatleute mit Seeanstoss gestärkt. Mit dem Wassergesetz wird also die Schaffung von Fusswegen entlang dem Ufer und der Seeuferweg am Zürichsee faktisch verhindert. Es ist zu befürchten, dass eine Annahme des Gesetzes zu ähnlichen Anpassungen in anderen Kantonen führen wird. Damit ist die Abstimmung über das Wassergesetz im Kanton Zürich auch von nationalem Interesse.
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Der Screenshot von Google Streetview zeigt welche Qualität der «Uferweg» um den Zürichsee heute hat. Mit dem neuen Wassergesetz wird sich daran nichts ändern.
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