DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Aktuell

Notrecht gegen die Fussgänger

«Fussverkehr Schweiz», der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger nimmt mit grossem Befremden zur Kenntnis, dass der Bund aufgrund eines frühsommerlichen Medienhypes wegen einigen Rikschas mit Notrecht einen Dammbruch im Strassenverkehr erzeugen will. Bisher hiess es klipp und klar: Das Trottoir gehört den Fussgängern. Neu soll es den Kantonen erlaubt sein, elektrische Motorfahrzeuge mit einer Leistung bis 2kW und einer Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h auch auf Gehflächen zuzulassen. Damit wird der Grundsatz, dass Motorfahrzeuge nirgends auf Trottoirs und Gehflächen gehören, willkürlich durchbrochen. «Fussverkehr Schweiz» protestiert gegen diese fatale Praxisänderung, welche die Verkehrssicherheit und Attraktivität der Fussgängerflächen massiv beeinträchtigt.

Konkret geht es um eine Weisung des Bundesamtes für Strassen zu Gunsten von Freizeit- und Fun-Fahrzeugen wie Rikschas und Segways, welche neu nicht nur auf der Radverkehrsinfrastruktur verkehren dürfen, sondern zusätzlich, wenn signalisiert, auch auf Gehflächen. Für die Signalisation erhalten die Kantone „Carte blanche“ ohne nähere Hinweise, wo die Zulassung dieser starken und bis 450 kg (sic!) schweren Motorfahrzeuge ermöglicht werden soll. Die neue Weisung des Bundes steht im Widerspruch zur vom Bund verfolgten Strategie einer nachhaltigen Mobilität. Die neu geplante Geschwindigkeit von 20km/h für Motorfahrzeuge auf Gehflächen ist ein Affront für alle Fussgänger insbesondere aber für Menschen mit Behinderung (Seh- und Hörbehinderte). «Fussverkehr Schweiz» fordert, dass diese Weisung zurückgenommen wird und wird sich auf parlamentarischem Weg dafür einsetzen.

In einem dringlichen Schreiben an die Kantone verlangt Fussverkehr Schweiz, dass keine solche Bewilligungen erteilt werden. Wenn in Betracht gezogen wird, eine solche Bewilligung zu erteilen, muss in jedem Fall die kantonalen Fachstelle für Fuss- und Wanderwege ihre Zustimmung geben.

Weitere Informationen

Medienmitteilung von Fussverkehr Schweiz von 27.6.2011

Erleichterungen für Elektrofahrzeuge wie ‹Segways› oder ‹Rikschas (Medienmitteilung des ASTRA vom 20.06.2011)

24.06.2011

Spenden

  • Den QR-Code mit der Twint-App scannen.
  • Den Spendenbetrag angeben und bestätigen.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch