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Aktuell

Mehr Sicherheit für Fussgänger

Mit Besorgnis hat «Fussverkehr Schweiz», der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, von der heute veröffentlichten Statistik über die Zahl der Verkehrsunfälle Kenntnis genommen. Die Zahl der getöteten und schwer verletzten Fussgängerinnen und Fussgänger hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen. Fussgängerinnen und Fussgänger sind die verletzlichsten Verkehrsteilnehmer. Von ihnen geht kaum eine Gefährdung aus. Sie sind aber in hohem Masse betroffen vom Fehlverhalten der anderen.

«Fussverkehr Schweiz» fordert daher Massnahmen für mehr Fussgängersicherheit, namentlich bei Fussgängerstreifen. Für folgende Massnahmen sind systematische Konzepte auszuarbeiten

  • Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten.
    Die unangepasste Geschwindigkeit ist eine Hauptursache für schwere Unfälle. Innerorts ist Tempo 50 vielerorts zu schnell. Das Strassenverkehrsgesetzgebung sieht die Signalisierung von tieferen Tempolimiten aus Gründen der Verkehrssicherheit explizit vor. (Art 108 der Signalisationsverordnung SSV). «Fussverkehr Schweiz» fordert eine systematische Überprüfung des Strassennetzes und eine entsprechende Umsetzung von tieferen Geschwindigkeitslimiten unabhängig von der Klassierung der Strasse..
  • Einbau von Mittelinseln
    Mittelinseln erhöhen die Sicherheit. «Fussverkehr Schweiz» fordert vom Bund und den Kantonen ein Programm zum raschen Einbau von Mittelinseln auf allen belasteten Strassen.
  • verstärkte Kontrollen der Vortrittsmissachtung am Fussgängerstreifen
    Das Anhalten vor dem Fussgängerstreifen ist eine gesetzliche Verpflichtung und nicht nur eine freundliche "Bereitschaft". Die Vortrittsverweigerung muss regelmässig kontrolliert und gebüsst werden. Seit 2006 ist dieser Tatbestand mit CHF 140 im Ordnungsbussenkatalog aufgenommen. Parallel zu den Kontrollen sind Kommunikationskampagnen zum Fussgängervortritt zu lancieren.

Für weitere Auskünfte: «Fussverkehr Schweiz», Thomas Schweizer, 043 488 40 32

19.07.2011

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch