DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Aktuell

Jugendliche Velofahrer gehören nicht auf das Trottoir

Wie verschiedene Medien berichten entscheidet der Bundesrat in Verlauf des Januars, bis zu welchem Alter Kinder mit dem Velo auf Trottoirs fahren dürfen. Es besteht die Gefahr, dass der Bundesrat das Alter auf 12 Jahre festlegt. Fussverkehr Schweiz wehrt sich vehement gegen diese Regelung. Fussverkehr Schweiz hat sich bereits in der Vernehmlassung sowie mit der Petition «Rettet das Trottoir» dafür eingesetzt, dass Kinder nur bis 8 Jahren mit dem Velo auf das Trottoir dürfen.

12 Jahre ist ein ungünstiger Zeitpunkt für den Wechsel vom Trottoir auf die Strasse. Den in diesem Alter findet der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule statt. Damit wird der Schulweg oft so lange, dass dieser nicht mehr zu Fuss bewältigt werden kann. In der Folge fahren Kinder ab 12 plötzlich häufiger und längere Strecken auch alleine mit dem Velo. Vorher sind Kinder oft nur im Quartier alleine und längere Strecken in Begleitung der Eltern unterwegs. Das genau zu diesem Zeitpunkt Kinder dann plötzlich auf der Strasse fahren sollen, wird so nicht funktionieren. Deshalb muss der Übergang hin zu einem Velofahren auf der Strasse in einem Alter geschehen, in dem Kinder noch von den Erwachsenen begleitet werden.

Im Rahmen der Berichterstattung wurde Fussverkehr Schweiz in den folgenden Medien zitiert:

TA-Media: «Neue Veloregeln: Kinder aufs Trottoir, Abbiegen trotz Rotlicht» 04. Januar 2020

08.01.2020

Spenden

  • Den QR-Code mit der Twint-App scannen.
  • Den Spendenbetrag angeben und bestätigen.

Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch