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Walk ‘n Roll for Kids

Trottoirregeln für Kinder: Einfach erklärt mit Clip und Flyer

Kinder bis 12 Jahre dürfen seit dem 1. Januar 2021 mit ihrem Velo auf dem Trottoir fahren, wenn keine Veloinfrastruktur vorhanden ist. Die jungen Velofahrenden müssen dabei auf die Zufussgehenden Rücksicht nehmen. Damit diese neue Regelung bekannt wird, lancieren Pro Velo Schweiz und Fussverkehr Schweiz im Auftrag vom Fonds für Verkehrssicherheit die nationale Informationskampagne «Walk’n’roll». 

Kinder bis 12 Jahre werden mit dieser Informationskampagne über einen Clip und einen Flyer direkt angesprochen, damit sie wissen, wie sie sich auf ihren Velos regelkonform auf den Trottoirs fortbewegen können. Die Trottoirregeln für Kinder sollen zu einem rücksichtsvollen Klima und einem sicheren Zusammenleben der jungen Velofahrenden und der Zufussgehenden auf den nun teilweise geteilten Gehwegen beitragen. Die Vermittlung erfolgt via online-Gefässe und Verkehrserziehung an Schulen. Erwachsene werden damit indirekt mit den Regeln vertraut gemacht.

Rücksichtnahme und Vortrittsgewährung

Auf den Trottoirs haben die Fussgängerinnen und Fussgänger immer Vortritt. Es gilt, Zusammenstösse zu vermeiden, damit alle Zufussgehenden sicher sind und sich sicher fühlen. Zugleich sollen die Kinder auf ihren Velos selbstbewusst und kontrolliert fahren lernen, damit sie sich bald auf der Strasse bewegen können. 

Der aktiven Mobilität mehr Platz einräumen 

Fussverkehr Schweiz und Pro Velo Schweiz machen sich gemeinsam stark für eine aktive und nachhaltige Mobilität. Sicherheitsrelevante Defizite der Fuss- und Veloverkehrsinfrastrukturen sind dringend zu beheben. In diesem Sinne fordern beide Verbände für das Zufussgehen und das Velofahren im Alltag mehr Platz und eine eigenständige, sichere Verkehrsinfrastruktur, denn nur so kann eine Verkehrswende gelingen. 

Link zur Informationskampagne: www.walknroll.ch  

 

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch