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Fussverkehr Region Luzern

Luzerner Fussgängerstreifen müssen sicher werden!

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29. Oktober, Neuenkirch, Luzernerstrasse, 17.15 Uhr: Eine Frau wird auf dem Fussgängerstreifen angefahren und schwer verletzt; 7. November, Littau, Thorenbergstrasse, 06.15 Uhr: Ein Mann wird auf dem Fussgängerstreifen angefahren und schwer verletzt; 30. November, Emmenbrücke, Gersag, 23.30 Uhr: Ein Mann wird auf dem Fussgängerstreifen angefahren und erleidet schwere Kopfverletzungen. Es ist naheliegend, diese Unfälle mit der herrschenden Dunkelheit in Zusammenhang zu bringen. Solche Erklärungen greifen aber für Fussverkehr Schweiz, Region Luzern (FVSRL), viel zu kurz. Denn die Rechtslage ist eindeutig: Der Lenker eines Motorfahrzeugs muss seine Aufmerksamkeit vollumfänglich dem Verkehr und der Strasse zuwenden, im Bereich von Fussgängerstreifen hat er das Tempo zu reduzieren und Bremsbereitschaft zu erstellen, wenn die Absicht der Personen unklar ist.

Die eben erschienene WHO-Studie weist Fussgänger, insbesondere Kinder und ältere Personen, als die gefährdetste Gruppe im Strassenverkehr aus. 1,25 Mio. Tote und 50 Mio. Verletzte aus allen Verkehrsunfällen zählt die WHO-Studie jährlich weltweit!

Unfälle auf Fussgängerstreifen ereignen sich nicht, sie werden von Fahrzeuglenkern verursacht!

Eine erste Forderung aus den Unfällen in der Region Luzern ist: Fussgängerstreifen müssen bei Dunkelheit klar besser ausgeleuchtet werden! Die Beleuchtung von Fussgängerstreifen hat in den letzten Jahren keine Fortschritte erzielt, anders als die Technik für den Strassenverkehr, wo Projekte laufend an den aktuellen Stand des Wissens angepasst werden. Die Zunahme von Lichtquellen und Lichtintensität verlangt nach deutlich stärkerer Beleuchtung der Fussgängerstreifen.

Eine zweite Forderung, um die Sicherheit an Fussgängerstreifen im Siedlungsbereich zu erhöhen, ist die bauliche Kennzeichnung durch Verengung, vertikalen Versatz oder durch temporeduzierende Massnahmen.

Der Kanton Luzern wächst bezüglich Bevölkerung (seit 2009 um 9%) und bezüglich Motofahrzeuge (seit 2009 um 18%), was bedeutet, dass immer mehr Menschen von immer mehr Fahrzeugen beim Überqueren von Strassen gefährdet werden. Diese Entwicklung muss aktiv begleitet werden, was derzeit nicht der Fall ist. Der Kanton hat zudem Minimalstandards für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen auf Gemeindestrassen festzulegen.

Eine dritte Forderung ist deshalb, die Zahl gesicherter Fussgängerübergänge zu erhöhen, statt sie – wie in mehreren Luzerner Strassenbauprojekten nachweisbar -, vermindern zu wollen.

Der Kanton Luzern ist weiter gehalten, sich aktiv an der Erprobung neuer Sicherheitsvorkehrungen an Fussgängerstreifen zu beteiligen.

10.12.2018

Vorstand


Der Vorstand 2018 von Fussverkehr Schweiz, Region Luzern:
Monique Frey (Mitglied),
Rolf Krummenacher (Mitglied),
Silvio Bonzanigo (Präsident),
Kurt Aeschlimann (Vizepräsident)

Kontakt:

Fussverkehr Region Luzern
Fachstelle der FussgängerInnen
6000 Luzern

luzern[at]fussverkehr[.]ch