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Vorstösse

Kanton ZH: Parlamentarische Initiative – Erweiterung Zweckbindung Parkplatz-Ersatzabgabe

Das Planungs- und Baugesetz (PBG, LS 700.1) wird wie folgt geändert:

  • 247. 1 Die Gemeinden haben die Abgaben in einen Fonds zu legen, der nur zur Schaffung von Parkraum in nützlicher Entfernung von den belasteten Grundstücken oder zu einem diesen Grundstücken dienenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs oder zur Förderung des Fuss und Veloverkehrs in der Gemeinde verwendet werden darf.

Begründung:

Die heutige Zweckbindung der Parkplatz-Ersatzabgabe ist sehr eng gefasst. Neben Investitionen in die Schaffung von Parkraum können nur Investitionen zu einem diesen Grundstücken dienenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs finanziert werden. Investitionen in eine bessere Infrastruktur für den Fuss- und Veloverkehr sind zur Zeit nicht möglich, obwohl eine verbesserte Erschliessung für den Fuss- und Veloverkehr dem Geist der Parkplatz-Ersatzabgabe auch entsprechen würde.

Mit der Erweiterung der Zweckbindung soll das Potenzial des Fuss- und Veloverkehrs besser ausgeschöpft und entsprechende Mittel aus dem Parkplatz-Ersatzfonds auch in die Verbesserung der Erschliessungsqualität für den Fuss- und Veloverkehr investiert werden können. Beispiele dazu sind die Schaffung von neuen Verbindungen (Schliessung von Netzlücken), die Erhöhung der Sicherheit und der Attraktivität der Verbindungen und Aufenthaltsflächen (Beseitigung von Schwachstellen) oder die Schaffung von geeigneten Veloabstellanlagen an den Zielorten.

Eingereicht am 25. Mai 2020 von Thomas Schweizer (Grüne Hedingen), Daniel Sommer (EVP Affoltern), Jonas Erni (SP Wädenswil)

Mehr Informationen zum Stand des Geschäfts

27.05.2020

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