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Vorstösse

Interpellation: Tempo 30: Stand der Dinge und Entlastung der Gemeinden von Kosten und Bürokratie

Die folgende Interpellation wurde von Marionna Schlatter eingereicht:

In den letzten Jahren haben viele Städte und Gemeinden auf dem kommunalen Strassennetz Tempo 30 eingeführt. Die heute immer noch als Ausnahme von Artikel 4a VRV signalisierte tiefere Höchstgeschwindigkeit ist oft der Regelfall. Nach wie vor muss aber für jede einzelne Zone oder Strecke ein Gutachten gemäss Artikel 108 SSV erstellt werden. Diese Gutachten müssen von den Gemeinden bezahlt werden. Sie werden heute standardmässig mit den gleichen Formulierungen erstellt und von den zuständigen Signalisationsbehörden in den allermeisten Fällen bewilligt.

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie viele Gutachten für Tempo-30- und Begegnungszonen wurden von den Kantonen (ohne Städte mit Signalisationshoheit) seit Einführung der Verordnung über Tempo-30 und Begegnungszonen (741.213.3) behandelt? Wie viele davon wurden bewilligt? Ich bitte um eine tabellarische Aufstellung nach Kantonen und Tempo-Regime.
  2. Wie viele Gutachten für Tempo-30- und Begegnungszonen wurden von Städten mit Signalisationshoheit seit Einführung der Verordnung über Tempo-30 und Begegnungszonen (741.213.3) behandelt? Wie viele davon wurden bewilligt? Ich bitte um eine tabellarische Aufstellung nach Städten und Tempo-Regime.
  3. Sieht der Bundesrat Möglichkeiten, die Verfahren zu vereinfachen und damit die Gemeinden von den anfallenden Kosten für die Gutachten und dem bürokratischen Aufwand zu entlasten?
  4. Was hält der Bundesrat davon, die Verkehrsregelverordnung und die Signalisationsverordnung dahingehend anzupassen, dass innerorts zwei Regelgeschwindigkeiten (30/50) gelten? (Modell bfu: Tempo 30 auf dem untergeordneten Strassennetz)

Informationen zum Stand der Interpellation finden Sie hier.

04.03.2020

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