Zusätzliche Information
Gewicht | 200 g |
---|---|
Grösse | 29 × 20 × 0.5 cm |
Bestellart | Download, Versand als Printprodukt |
Die revidierte Signalisationsverordnung des Bundes, die seit 1. Januar 2016 in Kraft ist, sieht vor, dass die Durchgängigkeit von Sackgassen für den Fuss- und Veloverkehr entsprechend signalisiert werden kann.
Bisher mussten Ausnahmen mit Zusatzschildern angezeigt werden. Mit der Änderung der Verordnung macht der Bund den Weg frei für eine einheitliche und leicht verständliche Signalisierung.
Fussverkehr Schweiz ist daran interessiert, dass die Gemeinden die fussverkehrsfreundliche Neuerung rasch umsetzen, und offeriert eine kostengünstige und ressourcenschonende Lösung mit dauerhaften, einfach applizierbaren Klebefolien, die sich in den Pilotgemeinden bewährt haben.
Die Signalisationsergänzung mit unseren Klebefolien eignet sich für herkömmliche Tafeln mit Reflexionsgrad R1. Für stark retroreflektierende Tafeln mit Reflexionsgrad R2 (erkennbar am Wabenmuster) und Tafeln mit Anti-Graffiti-Beschichtung ist das Produkt nicht geeignet.
Zum Lieferumfang gehören eine Montageanleitung und eine Schablone für das rasche und präzise Anbringen durch Ihren Werkhof.
Fussverkehr Schweiz erfasst alle Sackgassen in Ihrer Gemeinde, analysiert, ob sie für den Fuss- oder/und den Veloverkehr durchlässig sind, und schlägt die korrekte Signalisierung vor. Die Liste mit allen Vorschlägen wird Ihnen zusammen mit dem benötigten Material übergeben.
Mitgliedsgemeinden erhalten auf die Arbeitsleistung 25 % Rabatt. Informationen zur Mitgliedschaft und eine Liste unserer Mitgliedsgemeinden finden Sie unter Gemeindemitgliedschaft.
CHF 22.00
Gewicht | 200 g |
---|---|
Grösse | 29 × 20 × 0.5 cm |
Bestellart | Download, Versand als Printprodukt |
Flyer „Sackgasse mit Ausnahme"
Auszug Signalisationsverordnung
Beispiel einer Erhebung der Sackgassen in einer Gemeinde
Praxisbeispiel MobilService (2016)