Fussverkehrsplanung
Zur Fussverkehrsplanung gehören folgende Arbeiten:
- Fusswegnetzplanung
- Problemstellenanalyse und Massnahmenplanung
- rechtliche Sicherung der Verbindungen
- Projektierung und Realisierung
- Unterhalt
- Kommunikation
Fusswegnetzplanung
Das Fuss- und Wanderweggesetz FWG schreibt vor, das Fusswegnetz in Plänen festzuhalten und periodisch nachzuführen. Dazu besteht eine Vollzugshilfe in Form eines Handbuchs, das sich an Vollzugsbehörden in Städten und Gemeinden, Ingenieur- und Planungsbüros sowie weitere interessierte Kreise richtet.
Jeder Kanton bezeichnet eine Fachstelle Fusswege.
Schwachstellenanalyse und Massnahmenplanung
Ein attraktives Fusswegnetz muss einer Vielzahl qualitativer Anforderungen genügen. Dazu sind beispielsweise Wegbreiten, Verkehrssicherheit, Sicherheit vor Übergriffen, Umwege und Wartezeiten, Stolperfallen, Behindertengerechtigkeit, geeignete Beläge, Begrünung usw. zu beachten. Problemstellen auf dem bestehenden Netz sind systematisch zu erheben. Dabei sind auch die Bevölkerung und besondere Benutzergruppen bzw. deren Vertretungen (Schulen, Seniorenvertretungen, Behinderte) in geeigneter Weise einzubeziehen. Die Probleme werden in eine Massnahmenplanung überführt, priorisiert und für die Umsetzung vorbereitet.
Rechtliche Sicherung
Die Fusswegnetzplanung gemäss FWG ist ein behördenverbindliches Instrument. Für die effektive Realisierung und langfristige Erhaltung sind die Wegverbindungen grundeigentümerverbindlich zu sichern. Dazu stehen öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Instrumente zur Verfügung.
Projektierung und Realisierung
Bei der Projektierung und Realisierung von Trottoirs, Fusswegen, Querungsstellen oder anderen Massnahmen auf dem Fusswegnetz sind die entsprechenden Qualitätskriterien für gute Fusswege zu beachten. Grundlage dazu bilden entsprechende Handbücher und Normen.
Unterhalt
Ein gutes Fusswegnetz enthält keine Stolperfallen, ist ausreichend beleuchtet
und wird regelmässig gereinigt. Ein regelmässiger baulicher und betrieblicher Unterhalt sichert die angenehme Nutzung. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf eine geeignete Wegführung bei Baustellen zu legen.
Kommunikation
Massnahmen, die die Orientierung erleichtern, erhöhen die Attraktivitat für den Fussverkehr. Eine übersichtliche Gestaltung und, wo erforderlich, eine Wegweisung verhindern unnötige Umwege. An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und auf zentralen Plätzen erleichtern Umgebungs- oder Stadtpläne die Orientierung. Mittels Kampagnen und multimedialen Angeboten wird für das attraktive Wegnetz und seine Nutzung geworben.