Begegnungszone
Mit der Begegnungszone wird den Fussgängerinnen und Fussgängern in Wohn- und Geschäftsbereichen die Verkehrsfläche für Spiel und Sport, zum Einkaufen und Flanieren oder als Begegnungsstätte zur Verfügung gestellt.
In der Begegnungszone haben Fussgängerinnen und Fussgänger gegenüber dem Fahrzeugverkehr Vortritt. Sie können jederzeit und überall die Fahrbahn queren, dürfen jedoch die Fahrzeuge nicht unnötig behindern. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Das Parkieren ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt.
«Fussverkehr Schweiz» hat an der Entstehung der Begegnungszonen aktiv mitgewirkt. Heute bewirtschaften wir die Website www.begegnungszonen.ch. Hier erfahren Sie alles über die Begegnungszonen in der Schweiz.
FAQ Begegnungszone
Ich möchte eine Begegnungszone auf der Strasse bei mir zuhause.
Was kann ich tun?
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