Unsere Positionen
Zufussgehen ist LebensqualitĂ€t. Die Fortbewegung aus eigener Kraft ist gesund, erlebnisreich, sozial, gĂŒnstig und umweltfreundlich. Fussverkehr Schweiz thematisiert die QualitĂ€t des Zufussgehens und macht klar, dass die freie und sichere Bewegung zu Fuss ein Grundrecht ist.
Zufussgehen ist Verkehr. FussgĂ€ngerInnen sind zahlenmĂ€ssig die StĂ€rksten im Verkehr: Fast alle Menschen sind FussgĂ€ngerInnen. Ein Drittel aller Alltagswege werden zu Fuss zurĂŒckgelegt, zudem beginnt und endet jeder Verkehr mit einem Fussweg. Fussverkehr Schweiz setzt sich dafĂŒr ein, dass das Zufussgehen als Teil einer modernen MobilitĂ€tskultur wahrgenommen wird und in der Gesellschaft und Politik anerkannt ist. Er tritt fĂŒr eine Verkehrspolitik und ein Strassenverkehrsrecht ein, welche die Interessen der FussgĂ€ngerInnen stĂ€rker wahrnimmt.
FĂŒr einen Fussverkehr, der innerorts Vortritt hat. Die MobilitĂ€t auf RĂ€dern hat in den letzten Jahrzehnten die MobilitĂ€t zu Fuss zunehmend eingeschrĂ€nkt. Rasche und flĂŒssige Abwicklung des motorisierten Verkehrs ist oft das primĂ€re Ziel der Verkehrsplanung und -politik. Fussverkehr Schweiz macht klar, dass die Strasse als Lebensraum allen zur VerfĂŒgung steht. Er tritt dafĂŒr ein, dass der Fussverkehr als Teil des gesamten Verkehrs anerkannt wird.
FĂŒr einen sicheren Verkehr. Jedes Jahr verunfallen 3000 FussgĂ€ngerInnen im Verkehr. Fussverkehr Schweiz steht dafĂŒr ein, dass der Verkehr so gestaltet ist, dass keinE FussgĂ€ngerIn mehr schwer verunfallt. Fussverkehr Schweiz orientiert sich an der Vision Zero und geht dabei vom Modell der Koexistenz aller im Verkehr aus.
FĂŒr einen menschlichen Verkehr. Viele FussgĂ€ngerInnen sind zeitweise im Verkehr ĂŒberfordert. Ăltere Menschen, Behinderte und Kinder sind der KomplexitĂ€t des Verkehrs oftmals nicht gewachsen. Fussverkehr Schweiz tritt dafĂŒr ein, dass die Grenzen der menschlichen FĂ€higkeiten aller Verkehrsteilnehmenden zur Kenntnis genommen und im Strassenverkehrsrecht neu bewertet werden.
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