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Rettet das Trottoir

Das Trottoir gehört den Fussgängerinnen und Fussgängern. Dieses wird zunehmend durch andere Nutzungen beansprucht. Dagegen wehren wir uns!

Forderungen

Im Interesse der Sicherheit und Attraktivität des Zufussgehens wehren wir uns dagegen, dass das Trottoir zur Fahrbahn wird und stellen folgende Forderungen an den Bundesrat:

  • Getrennte Wege für Fussgänger/innen und Velofahrende innerorts
  • Keine Velos auf Trottoirs (Ausnahme für Kinder bis 8 Jahre)
  • Keine Spass- und Transportfahrzeuge mit Motor auf Gehflächen (Elektro-Trottinettes, Post-Roboter und dergleichen)
  • Schaffung von verständlichen und praxistauglichen Regelungen: Wer darf wo fahren?

Die Petition Rettet das Trottoir wurde am 17. Januar 2018 mit 4505 Unterschriften eingereicht.

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Begründung

Das Trottoir gehört den Fussgänger/innen

Auf dem Trottoir sollen sich alle Menschen sicher zu Fuss bewegen können und nicht durch Fahrzeuge gestört werden. Das Trottoir ist von zentraler Bedeutung, namentlich für, die Kinder, die Seniorinnen und Senioren und die Menschen mit Behinderung. Das Trottoir ist gemäss Strassenverkehrsgesetz den Fussgänger/innen vorbehalten. Dieser Grundsatz darf nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Velos, Elektrovelos und andere Fahrzeuge mit Elektromotor sind schneller unterwegs als die Fussgänger/innen. Dies führt zu Verunsicherung, Konflikten oder Unfällen und beeinträchtigt generell die Attraktivität des Zufussgehens. Diese Konflikte sollen mit Planungen für den Fuss- und Veloverkehr auf getrennten Netzen verhindert werden.

Scheinsicherheit für velofahrende Kinder und Jugendliche

Der Vorschlag des Bundesrates, Kindern bis 12 Jahren das Fahren auf dem Trottoir zu erlauben, ist der falsche Weg und vermittelt eine Scheinsicherheit. Trottoirs im Innerortsbereich bergen für velofahrende Kinder und Jugendliche wegen der zahlreichen unübersichtlichen Situationen (Einmündungen, Hauseingänge, Ausfahrten aus Garagenvorplätzen und Parkplätzen, sichtbehindernde Bepflanzungen) ein hohes Risiko von Kollisionen. Dies umso mehr als in der Schweiz die Trottoirs generell sehr schmal sind. Kinder werden dadurch selber gefährdet und sie gefährden auch die Fussgänger/innen.

Bessere Lösungen werden verhindert

Sicherheitsprobleme für Velofahrende werden vielerorts – statt auf der Fahrbahn – durch eine Führung des Veloverkehrs auf dem Trottoir gelöst. Mit der Freigabe der Trottoirs für velofahrende Kinder und Jugendliche wird diese Tendenz verstärkt und damit das Schaffen sicherer Veloinfrastruktur auf der Fahrbahn untergraben. Die Zulassung von velofahrende Kindern und Jugendlichen auf dem Trottoir hebelt das Fahrverbot auf dem Trottoir aus und führt dazu, dass immer mehr auch ältere Velofahrende das Trottoir als Fahrbahn benutzen – ohne Unrechtbewusstsein.

Spass- und Transportfahrzeuge und neue Trends besser regeln

Die technische Entwicklung bringt neue Fahrzeuge und neue Probleme. Die Regelung muss rechtzeitig angegangen werden. Viele neue Kleinfahrzeuge mit Elektromotor verkehren auf dem Trottoir (z.B. Elektro-Trottinettes, Solowheel, Hoverboard, Elektro-Skateboard usw. ). Fahrzeuge, die Mobilitätseinschränkungen ausgleichen, sind hier nicht gemeint. Aus Gründen der Gesundheits- und Bewegungsförderdung, der Ökologie und Energie ist eine vermehrte Motorisierung der Fortbewegung auf Kurzdistanzen abzulehnen. Die heutige Regelung, dass der Verkauf solcher Fahrzeuge zugelassen ist, aber die Benützung auf dem Trottoir verboten, ist praxisfremd und unlogisch. Die Polizei ist nicht in der Lage, die geltenden Fahrverbote durchzusetzen.

Einfache und verständliche Regelung

Die Regelungen, wer wo fahren darf oder wo fahren muss, ist sogar für Fachleute unklar. Elektro-Velos (E-Bike25 und E-Bike45), Elektro-Trottinettes, Segways und anderen Fahrzeuge, welche bis zu 20km/h oder mit Tretunterstützung bis 25 km/h fahren dürfen, sind überall dort zugelassen, wo auch Velos fahren dürfen. Städte und Gemeinden haben vielerorts Trottoirs für den Veloverkehr freigegeben und es ist nicht mehr klar, wo Velos offiziell erlaubt und wo verboten sind. Auf kombiniertenFuss- und Radwegen gilt eine Benutzungspflicht. Sie führt dazu, dass auch E-Bikes45 km/h die gleichen Flächen wie die Fussgänger/innen benützen müssen. Einfache und verständliche Regeln sind Voraussetzung für eine praxistaugliche Organisation des Fuss- und Veloverkehrs. Sie sollen im Verkehrskundeunterricht in der Primarschule vermittelt werden.

 

 

Petitionsbogen runterladen:

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Medienmitteilung

Retten wir das Trottoir, Hochparterre, Köbi Gantenbein

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

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