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Fussverkehr Kanton Bern

Keine Abstimmungsempfehlung zum Ausbau des Bahnhofs Bern

Der Vorstand von Fussverkehr Kanton Bern gibt für die Stadtberner Vorlage «Bau- und Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs Bern: Ausführungskredit» vom 7. März aufgrund folgender Erwägungen weder eine Ja- noch eine Nein-Empfehlung aus.

Unterführung

Das Konzept, den Fussverkehr unter die Erde zu verlegen, wird vom Fussverkehr Kanton Bern im Grundsatz abgelehnt. Gegen eine Verlegung spricht, dass es gerade an einer Stelle, wo die meisten Verkehrsteilnehmenden zu Fuss unterwegs sind, nicht angehen kann, dass diese für den (motorisierten) Fahrzeugverkehr ausweichen müssen. Eine zukunftsweisende Lösung sollte beinhalten, dass der Bahnhofplatz vollständig autofrei wird. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass auch das Ausmass an Aufkommen des öffentlichen Nahverkehrs in der Innenstadt und besonders in der Umgebung des Bahnhofs das Mass des Erträglichen erreicht hat. Im Weiteren sind Unterführungen auch mit Hinblick auf bestimmte Sicherheitsfragen heikel. Fussverkehr Kanton Bern anerkennt aber, dass die Unterführung für einen Teil der Fussgängerinnen und Fussgänger, die ohnehin zwischen dem Hirschengraben und dem unterirdischen Teil des Bahnhofs unterwegs sind, vorteilhaft ist, gerade bei Niederschlag oder hohem Fahrzeugaufkommen.

Für Fussverkehr Kanton Bern ist zwingend, dass Fussgängerinnen und Fussgänger auch ohne die Benutzung einer Unterführung die Strasse zwischen Hirschengraben und Bahnhof queren können. Diese Bedingung wird durch das Projekt insofern erfüllt, als der Fussgängerstreifen erhalten bleibt und verbreitert wird. Notwendig ist auch, dass die Wartezeit an der Ampel auf eine vertretbare Dauer beschränkt wird. Aus Sicht von Fussverkehr Kanton Bern ist es unabdingbar, dass die Unterführung nicht vom Veloverkehr oder von E-Trottinetts benutzt werden kann und dass dies auch durchgesetzt wird. In diesem Zusammenhang bestehen offene Fragen im Hinblick auf die mögliche Schaffung zusätzlicher unterirdischer Veloparkplätze im Raum Hirschengraben.

Gestaltung des öffentlichen Raums

Zu-Fuss-Gehende bewegen sich im öffentlichen Raum und halten sich dort auf. Fussverkehr Kanton Bern setzt sich daher für eine ansprechende Gestaltung des öffentlichen Raumes ein. Der Park im Hirschengraben weist grosses Aufwertungspotenzial auf. Wichtigste Massnahme dazu ist, dass eine andere Abstellfläche für die heute dort parkierten Velos gefunden wird. Die Räumung der Velos ist zwar Bestandteil der Vorlage, nicht aber eine Lösung für die Veloparkierung. Fussverkehr Kanton Bern ist offen für eine Umgestaltung des Parks. Es lässt sich aber nicht wegdiskutieren, dass die Entfernung der bestehenden Bäume zulasten der Aufenthaltsqualität geht und dass es lange dauern würde, bis neue Bäume auf eine entsprechende Grösse nachgewachsen sind. Hinsichtlich der Gesundheit dieser Bäume stehen verschiedene, sich widersprechende Gutachten im Raum.

Finanzen

Fussverkehr Kanton Bern ist daran interessiert, dass im Zusammenhang mit dem neuen Tiefbahnhof gute Lösungen insb. für den Fussverkehr geschaffen werden. Indes gibt es auch an anderer Stelle in der Stadt Bern grossen Handlungsbedarf für Massnahmen zur Verbesserung der Situation für den Fussverkehr. Daher stellt Fussverkehr Kanton Bern – auch angesichts der Finanzlage der Stadt Bern, die angespannter ist als auch schon – in Frage, dass die Mittel für die Unterführung den grösstmöglichen Nutzen für Fussgängerinnen und Fussgänger in der Stadt Bern haben und dass genügend Mittel für die übrigen Fussverkehrsprojekte vorhanden sind.

Zeitplan

Fussverkehr Kanton Bern anerkennt, dass das Vorliegen eines nur teilweise überzeugenden Projekts insbesondere der Tatsache geschuldet ist, dass der Bau des Tiefbahnhofs einen Zeitplan vorgibt. Man kann daraus einen Handlungsbedarf ableiten, der für die Umsetzung des Projekts spricht. Andererseits wäre es auch denkbar, die Unterführung vorerst wegzulassen und die Frage der Unterführung erst definitiv zu beantworten, wenn klar ist, wie die Veloparkierung geregelt werden soll und wie sich die Fussgängerströme vom und zum Bahnhof nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs effektiv auf die vorhandenen Zugänge verteilen. In eine diese Umstände berücksichtigende Gesamtlösung könnte sodann die Befreiung des Bahnhofplatzes vom motorisierten Individualverkehr integriert werden. In einigen Jahren dürfte zudem klarer sein, wie sich der Homeoffice-Trend auf die Pendlerbewegungen auswirkt und wie der Gesundheitszustand der Bäume im Park tatsächlich ist.

10.02.2021

Kontakt

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3000 Bern

031 972 25 84

bern[at]fussverkehr[.]ch

Vorstand Verein Fussverkehr Kanton Bern

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Casimir von Arx (Co-Präsident)
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Melanie Mettler
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Bernhard Schmidt
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Geschäftsführung:

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