DE  |  EN  |  FR  |  IT  |

Fussverkehr Kanton Bern

Interpellation: (Verzicht auf) Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen in Köniz

Titel: (Verzicht auf) Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen in Köniz

Art des Vorstosses: Überfraktionelle Interpellation (Mitte-Fraktion (glp, EVP, CVP, BDP), Grüne Fraktion, SP-Fraktion)

Erstunterzeichner: Casimir von Arx

Weitere Unterzeichnende (26): Liste folgt später.

Status der Bearbeitung:

  • 16.09.2019: Die Interpellation ist eingereicht (Originaldokument, S. 5 f.). Der Gemeinderat bereitet eine Antwort zuhanden des Parlaments vor.
  • Hinweis: Falls obige Direktlinks nicht mehr funktionieren, bitte direkt auf der Seite des Gemeindeparlaments unter www.koeniz.ch suchen (der Vorstoss trägt in der Systematik des Gemeindeparlaments die Geschäftsnummer «V1930»).

Nach der Etablierung von Veloverleihsystemen haben verschiedene Städte in der Schweiz und in Ausland auch E-Trottinett-Verleihsysteme bewilligt. Die Erfahrungen damit waren nicht die besten. Wie der Presse zu entnehmen ist, trifft zurzeit auch die Stadt Bern Abklärungen für die mögliche Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen ab 2020. Zudem beabsichtigt die Regionalkonferenz Bern-Mittelland im Entwurf ihrer Mobilitätsstrategie 2040 die Förderung «innovativer E-Kleinstfahrzeuge». Es ist daher zu erwarten, dass auch Köniz sich demnächst mit der Frage auseinandersetzen muss, ob hier E-Trottinett-Verleihsysteme zugelassen werden sollen.

Der Gemeinderat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Im Raum Bern gibt es bereits ein bzw. mehrere Veloverleihsysteme. Sieht der Gemeinderat bei dieser Ausgangslage in der Einführung eines E-Trottinett-Verleihsystems einen Mobilitäts-Zusatznutzen, der im Rahmen der geltenden Verkehrsregeln realisiert werden kann?
  2. Sieht der Gemeinderat in der Einführung eines E-Trottinett-Verleihsystems Nachteile, bspw. vermehrte Konflikte mit E-Trottinetts auf dem Trottoir, ein höheres Unfallrisiko für alle Teilnehmer/-innen des Strassenverkehrs, eine weitere Verschärfung der Konkurrenz um die begrenzten Verkehrsflächen und damit eine zusätzliche Erschwernis für die Verkehrsplanung, eine gesundheitlich unsinnige Verlagerung vom Fussverkehr weg oder die Förderung eines Angebots mit fragwürdiger Ökobilanz?
  3. Mit der «Weisung zu stationslosen Zweirad-Sharingsystemen» hat der Gemeinderat eine Basis für die Bewilligung von Veloverleihsystemen geschaffen. Ist es zutreffend, dass auf Basis dieser Weisung keine E-Trottinett-Verleihsysteme bewilligt werden können? Hat der Gemeinderat vor, eine Basis für die Bewilligung von E-Trottinett-Verleihsystemen zu schaffen, wie das in der Stadt Bern geplant zu sein scheint?
  4. Ist der Gemeinderat der Ansicht, dass bis auf Weiteres keine Bewilligung für ein E-Trottinett-Verleihsystem in Köniz erteilt werden sollte?

09.01.2020

Kontakt

Fussverkehr Kanton Bern
Fachverband der FussgängerInnen
3000 Bern

031 972 25 84

bern[at]fussverkehr[.]ch

Vorstand Verein Fussverkehr Kanton Bern

Andrea Zryd (Co-Präsidentin)
Casimir von Arx (Co-Präsident)
Laura Binz
Jürg Bührer
Bettina Epper
Res Hofmann
Ruedi Käser
Melanie Mettler
Christian Minder
Bernhard Schmidt
Adrian Tanner

Geschäftsführung:

Felix Hochstrasser

Statuten
 Jahresbericht 2020