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Fussverkehr Region Basel

Velofreundliche Lichtsignale beeinträchtigen den Fussverkehr

In Basel können Velofahrende seit Ende 2016 an 13 Standorten das freie Rechtsabbiegen bei Rot praktizieren. Der vorgängige «Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen» wurde vom ASTRA begleitet. Der Kanton Basel-Stadt beantragt nun, das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende in das Schweizerische Strassenverkehrsrecht aufzunehmen.

Die Signaltafel zeigt, dass das Rechtsabbiegen für Velofahrende auch bei Rot gestattet ist. Querende Fussgänger und der von links kommende Verkehr haben aber in jedem Fall Vortritt. 

Fussverkehr Region Basel hielt in ihrer Stellungnahme fest: Die im Pilotprojekt praktizierte Form von «velofreundlichen Lichtsignalanlage» bringt keine Vorteile für Zufussgehende. Vielmehr bringen sie mehr Unsicherheit, Gefahren- und Stresssituationen für den Fussverkehr. Insbesondere wird Fussgängerinnen und Fussgängern das neue Verkehrsregime «Velo-Rechtsabbiegen bei Rot» vor Ort nicht kommuniziert. Für sie ist vom Trottoir, Wartebereich und Fussgängerstreifen aus nicht erkennbar, dass der Veloverkehr bei Rot nach rechts abbiegen darf. Sie können nicht mehr darauf vertrauen, dass sie bei Grün die Strasse ohne Einschränkung betreten können. 

12.04.2018

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