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Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen geplante Aufhebung des Fussgängerstreifens beim Bachthalenkreisel in Windisch

Der Kanton Aargau will den Fussgängerstreifen am Kreisel Bachthalen in Windisch entfernen und das Tor zum Areal Königsfelden schliessen. Dadurch entstünde eine Lücke im Fusswegnetz. Fussverkehr Schweiz, der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, wehrt sich gemeinsam mit der SP Brugg-Windisch und Einwohnern gegen den Entscheid des Verkehrsdepartements des Kantons Aargau und hat heute Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargaus eingereicht.  

Mit der geplanten Aufhebung des Fussgängerstreifes am Bachthalenkreisel würde der Fussweg, der den Campus FHNW mit dem zur Fachhochschule gehörenden Sportausbildungszentrum Mülimatt verbindet, unterbrochen. Die Fussgänger müssten Umwege mit einem Zeitverlust bis zu drei Minuten in Kauf nehmen. Auch der kürzeste Fussweg vom Bahnhof Brugg zur Klinik Königsfelden verlängerte sich empfindlich.

Der Kanton argumentiert mit der Stausituation am Bachthalenkreisel, für die er die dort querenden Fussgänger verantwortlich macht. Wer die Situation kennt, weiss aber, dass nicht die Fussgänger für den zähen Verkehrsfluss verantwortlich sind, sondern das hohen Verkehrsaufkommen. Eine ersatzlose Streichung dieser Verbindung steht im Widerspruch zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG). Dieses verlangt bei der Aufhebung von Wegen einen genügenden Ersatz. Für seinen Entscheid hat der Kanton keine genügenden verkehrstechnischen Grundlagen erarbeitet.

Besonders stossend ist, dass sich der Kanton Aargau mit seinem Entscheid, den Fussgängerstreifen aufzuheben und das Tor zu schliessen, in Widerspruch setzt zum Kommunalen Gesamtplan Verkehr (KGV), den der Regierungsrat am 13. November 2017 genehmigt hat und der am 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Der KGV enthält den kommunalen Fusswegnetzplan gemäss Fuss- und Wanderweggesetz. Darin sind sowohl der Fussgängerstreifen als auch der Durchgang durchs Tor auf das Klinikgelände als behördenverbindliche Planung festgehalten.

26.02.2018

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch