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Aktuell

Spassfahrzeuge sind auch Motorfahrzeuge – Keine Motorfahrzeuge auf Gehflächen

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Fussverkehr Schweiz, der Fachverband der Fussgängerinnen und Fussgänger, wehrt sich mit Vehement gegen die Zulassung von neuen motorisierten Fahrzeugen, die teilweise auf Trottoirs und Gehflächen eingesetzt werden. Als besonders kritisch stuft Fussverkehr Schweiz die Verbreitung von Spassfahrzeugen ein, die mehr einen Spielzeugcharakter als einen praktischen Nutzen haben.

Gegen den Widerstand von Fussverkehr Schweiz wird mit grossem Lobbying darauf hingearbeitet, die gesetzlichen Bestimmungen zu ändern, damit Fun-Fahrzeuge wie Hoverboards und Elektrotrottinette auf Fussverkehrsflächen legal verkehren dürfen. Gehflächen sind den Fussgängern vorbehalten. Jede Freigabe von Gehflächen für Motorfahrzeuge führt zu neuen Gefährdungen und Konflikten; sie beeinträchtigt die Qualität für die Fussgängerinnen und Fussgänger und ist daher abzulehnen.

Hauptforderungen von Fussverkehr Schweiz

  • Keine Zulassung von Motorfahrzeugen auf Gehflächen
  • Import- und Verkaufsverbot nicht zugelassener Fahrzeuge
  • Durchsetzung des Verbots durch wirksame Sanktionen

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27.04.2017

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Kontakt

Fussverkehr Schweiz
Klosbachstrasse 48
8032 Zürich

Tel. 043 488 40 30

info at fussverkehr.ch