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Abstandsregeln erfordern mehr Platz für den Fussverkehr

thumbnail of 2020-04-25 MM Abstandsregeln und Fussverkehr

Zu den wichtigsten Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus gilt das Abstandhalten, auch im öffentlichen Raum. Sobald die Mobilität wieder zunimmt, stellt sich dringlich die Frage nach der Flächenverteilung in städtischen Gebieten. Fussverkehr Kanton Bern begrüsst, dass diese Frage auch in Bern aufgenommen wird, und fordert mehr Platz für den Fussverkehr.

Die Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus haben das Verkehrsaufkommen stark reduziert und die Mobilitätsgewohnheiten bedeutend verändert. Mit der schrittweisen Lockerung der Massnahmen wird auch die Mobilität wieder etwas zunehmen. Zugleich herrscht Einigkeit darüber, dass die Einhaltung u. a. der Abstandsregeln im öffentlichen Raum von grosser Wichtigkeit ist, wenn eine zweite Erkrankungswelle verhindert werden soll.

Die herkömmliche Verteilung der Verkehrsflächen erschwert oder verunmöglicht indes das Abstandhalten für Fussgängerinnen und Fussgänger, weil für flächenineffiziente Verkehrsmittel übermässig viel Platz reserviert ist. Das war, vor allem im städtischen Raum, wo der Platz knapp ist, schon vor der Coronakrise ein Problem. Jetzt akzentuiert es sich.

Fussverkehr Kanton Bern fordert daher, dass dem Fussverkehr in nächster Zeit mit neuen, ggf. temporären Begegnungszonen mehr Platz eingeräumt wird, wie dies im Ausland schon beschlossen wurde. «Alle Angebote, deren Potenzial auf einer hohen Personendichte beruht, haben es in nächster Zeit schwer – also auch der öffentliche Nahverkehr. Die Lösung liegt aber nicht im Umsteigen aufs Auto, sondern beim Fussverkehr und beim Velo. In Stadt und Agglomeration kann man viele Dinge problemlos zu Fuss erledigen», sagt Co-Präsident Casimir von Arx.

Zu begrüssen ist im Weiteren, dass eine ähnliche Forderung auch von der Stadtberner Verkehrsdirektorin zur Diskussion gestellt wird. Auch eine im Berner Stadtrat eingereichte Motion unseres Vorstandsmitglieds Melanie Mettler aus dem Jahr 2019 fordert, dass der unterschiedlichen Flächennutzungseffizienz der Verkehrsmittel bei der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Verkehrswege konsequent Rechnung getragen wird.

26.04.2020

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