Menschen mit eingeschrÀnkter MobilitÀt
Jede Person ist im Verlauf ihres Lebens mindestens zeitweise in ihrer MobilitĂ€t eingeschrĂ€nkt, z.B. als Kind, durch das MitfĂŒhren von Kinderwagen, sperrigen GegenstĂ€nden oder GepĂ€ck oder durch eine Verletzung. Am stĂ€rksten betroffen sind jedoch Menschen mit dauerhaften EinschrĂ€nkungen.
Dazu zÀhlt auch die Gruppe der Àlteren Menschen, welche oft gleichzeitig durch mehrere BeeintrÀchtigungen in ihrer MobilitÀt eingeschrÀnkt sind. Menschen mit eingeschrÀnkter MobilitÀt sind bei der Planung des öffentlichen Raumes in besonderem Masse zu beachten.
Die VSS Norm «SN 640 075 Hindernisfreier Verkehrsraum» sowie die «Richtlinien Behindertengerechte Fusswegnetze – Strassen, Wege PlĂ€tze» geben Empfehlungen und Hinweise, worauf bei der Gestaltung des öffentlichen Raumes zu achten ist, welche unter der FederfĂŒhrung der Schweizer Fachstelle fĂŒr hindernisfreie Architektur erarbeitet wurden.
Fussverkehr Schweiz arbeitet regelmÀssig mit den Behindertenorganisationen zusammen und hat zum Thema Hindernisfreier Verkehrsraum eine gemeinsame Fachtagung 2013 organisiert.