Fussverkehr Schweiz begrüsst den Entscheid des Bezirksrats Zürich, den Rekurs von Fussverkehr Schweiz und weiteren Organisationen (Fussgängerverein Zürich und Schweizerischer Blinden- und Sehbehindertenverband – Sektion Zürich und Schaffhausen) gegen Bestimmungen der neuen Parkkartenverordnung (PKV) gutzuheissen. Der Bezirksrat hält fest, dass die Stadt Zürich nicht befugt ist, Gewerbetreibenden generell und stadtweit das Parkieren auf Trottoirs zu erlauben. Damit bestätigt er einen zentralen Grundsatz des Bundesrechts: Trottoirs sind in erster Linie dem Fussverkehr vorbehalten.
Der Entscheid ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum. Zu Fuss gehende Menschen, insbesondere Personen mit Sehbeeinträchtigungen, Menschen im Rollstuhl, ältere Menschen sowie Erwachsene mit Kinderwagen oder Kindern, sind auf hindernisfreie und frei begehbare Trottoirs angewiesen.
Fussverkehr Schweiz setzt sich schweizweit dafür ein, dass Trottoirs ihre Funktionen erfüllen können: als sichere und attraktive Verkehrsflächen für alle Menschen zu Fuss. Der Entscheid des Bezirksrats stärkt dieses Anliegen und bestätigt, dass Einschränkungen des Fussverkehrs nicht ohne klare gesetzliche Grundlage zulässig sind.
Möchten auch Sie sich für freie und sichere Trottoirs einsetzen? Mit unseren Haftnotizen können Sie Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter freundlich auf falsch abgestellte Fahrzeuge aufmerksam machen. Mit einer Spende unterstützen Sie zudem unser Engagement für fussgängerfreundliche Strassen und öffentliche Räume in der ganzen Schweiz.