Das Trottoir gehört

den Fussgänger:innen

Das Trottoir frei halten

Das Trottoir gehört den Fussgängerinnen und Fussgängern. Wir setzen uns dafür ein, dass dies auch so bleibt, und lehnen es ab, dass eine wachsende Zahl weiterer Nutzer:innen Zugang erhält.

Ungestört zu Fuss gehen

Auf dem Trottoir sollen sich alle Menschen sicher zu Fuss bewegen können und nicht durch Fahrzeuge gestört werden. Es ist besonders für Kinder, Senior:innen und Menschen mit Behinderung von zentraler Bedeutung, dass sie das Trottoir auch als solches benützen können, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Gemäss Art. 43 des Strassenverkehrsgesetzes ist der Trottoir für Fussgänger:innen reserviert. Dieser Grundsatz darf nicht durch Ausnahmen ausgehöhlt werden. Velos, E-Bikes und andere Elektrofahrzeuge sind schneller als Fussgänger:innen. Wenn sie auf dem Trottoir fahren dürfen, führt dies zu Unsicherheit, Konflikten oder Unfällen und beeinträchtigt insgesamt den Komfort des Fussverkehrs. Die Räume für Fussgänger:innen und Velofahrer:innen müssen in getrennten Netzen geplant werden.

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Petition « Rettet das Trottoir »

Im Jahr 2019 hat Fussverkehr Schweiz die Petition «Rettet das Trottoir» eingereicht. Sie wurde von mehreren Umwelt-, Senioren- und Behindertenorganisationen unterstützt und von über 4500 Personen unterschrieben.

Die Forderungen:

  • Getrennte Wege für Fussgänger:innen und Velofahrende innerorts
  • Keine Velos auf Trottoirs (Ausnahme für Kinder bis 8 Jahre)
  • Keine Spass- und Transportfahrzeuge mit Motor auf Gehflächen (Elektro-Trottinettes, Post-Roboter usw.)
  • Schaffung von verständlichen und praxistauglichen Regelungen.

Mehr Informationen:

Übergabe der Petition "Rettet das Trottoir" am Donnerstag (17.01.2019) in Bern. Foto: Flurin Bertschinger

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