Fussgängerstreifen
Fussgängerstreifen sind Netzelemente des Fusswegnetzes. Sie verbinden Trottoirs, Fusswege, Fussgänger- und Begegnungszonen. Auf Fussgängerstreifen haben Fussgänger den Vortritt.
Die Hälfte aller Fussgängerunfälle geschehen auf der zweiten Fahrbahnhälfte
Studie über Unfälle auf Fussgängerstreifen
Fussverkehr Schweiz hat zusammen mit der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich eine detaillierte Auswertung von rund 800 Unfällen der Jahre 2003 bis 2010 auf Fussgängerstreifen durchgeführt.
Sie zeigt, dass sich rund die Hälfte aller Unfälle auf der zweiten Strassenhälfte ereignete, also wenn Fussgänger von einer Schutzinsel kamen oder bei Strassen ohne Insel bereits eine Fahrrichtung überquert haben. Zudem ist die Gefahr auf Fussgängerstreifen an Werktagen zwischen 16 und 18 Uhr, namentlich in den Wintermonaten, am grössten.
Die Studie zeigt diverse weitere Erkenntnisse.
Medienmitteilung von Fussverkehr Schweiz und der Stadt Zürich
Kurzfassung (2 Seiten)
Unfälle auf Fussgängerstreifen in der Stadt Zürich
CHF 32.00
Gefördert durch den Fonds für Verkehrssicherheit
Download PDF
44 Seiten, November 2012
Zusätzliche Information
Gewicht | 200 g |
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Grösse | 29 × 20 × 0.5 cm |
Bestellart | Download, Versand als Printprodukt |
Unsere Seite zur Verkehrssicherheit
Die Erkenntnisse der Studie wurden in der aktuellen Kampagne «Dummies in Danger»von Fussverkehr Schweiz und dem Schweizerischen Fahrlehrerverband umgesetzt. Sie wurde gleichzeitig mit der Veröffentlichung dieses Studie gestartet.
Der Fussgängerstreifen ist ein Bauwerk
Der Fussgängerstreifen ist mehr als eine Markierung. Er ist ein Bauwerk, das die sichere Querung von Strassen erlaubt. Entsprechend muss er auch ausgestaltet sein. Um die Sicherheit einer Querung zu optimieren sind folgende Massnahmen erforderlich:
- Querungsdistanz minimieren (Mittelinsel oder seitliche Einengung der Fahrbahn mit Trottoirnasen)
- Tempo des Fahrverkehrs reduzieren (wichtig ist nicht die signalisierte, sondern die gefahrene Geschwindigkeit; Tempo 50 ist zu hoch)
- genügende Sichtbeziehung von und zu den Warteräumen sicherstellen. Dies kann auch durch eine Reduktion der Geschwindigkeit erreicht werden.
- genügende Beleuchtung
Verhalten am Fussgängerstreifen
FussgängerInnen haben am Fussgängerstreifen Vortritt. Sie dürfen aber die Fahrbahn nur betreten, wenn ein herannahendes Fahrzeug ohne Probleme anhalten kann.
Zum richtigen Verhalten am Fussgängerstreifen hat Fussverkehr Schweiz zusammen mit dem TCS im Jahr 2004 die Aktion „Gelbes Zebra“ durchgeführt. Die Verhaltenstipps sind immer noch aktuell. www.gelbeszebra.ch