Vielerorts werden Begegnungszonen eingerichtet, um die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität bestimmter Strassen zu erhöhen.
Begegnungszonen sind in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 möglich. Die wichtigsten Regeln, die in der Signalisationsverordnung festgelegt sind:
Fussverkehr Schweiz betreibt die Plattform begegnungszonen.ch. Der Verband spielt seit 20 Jahren eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Lebensqualität durch Begegnungszonen und verfügt über ein grosses Fachwissen zu diesem Thema.
Einige Gemeinden betreiben Planungen für Strassen, welche sie für eine Verkehrsberuhigung in Betracht ziehen (Zone 30, Begegnungszone oder Fussgängerzone). Eine aktive und schriftliche Demonstration des Wunsches der Bevölkerung, eine Strasse in eine Begegnungszone umzuwandeln, hat oft Gewicht bei Entscheidungen.
So beantragen Sie eine Begegnungszone in Ihrer Strasse:
In folgenden Fällen kann eine Strasse zur Begegnungszone erklärt werden:
Eine Begegnungszone funktioniert am besten, wenn die Anwohner einer Strasse dies wünschen.
Achtung: Das Schild Begegnungszone löst nicht unbedingt die Verkehrsprobleme, oft sind bauliche Massnahmen erforderlich.
Eine Begegnungszone ist ein Verkehrsregime, welches auf die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet ist. Folgendes gilt in Begegnungszonen:
Begegnungszonen sind in der SSV definiert.
Weitere Infos: www.begegnungszonen.ch