Begegnungszonen:

Ein Instrument

für Lebensqualität

Ziel der Begegnungszonen

Vielerorts werden Begegnungszonen eingerichtet, um die Aufenthaltsqualität und die Attraktivität bestimmter Strassen zu erhöhen.

Was beinhaltet die Plattform begegnungszonen.ch?

  • Eine Auswahl von Best Practices aus verschiedenen Kontexten
  • Eine Datenbank mit über 700 Begegnungszonen in der Schweiz
  • Tipps, wie man bei seiner Gemeinde eine Begegnungszone beantragen kann
  • Dokumentation zum Thema
  • Die neusten Nachrichten zum Thema

Gesetzliche Definition

Begegnungszonen sind in der Schweiz seit dem 1. Januar 2002 möglich. Die wichtigsten Regeln, die in der Signalisationsverordnung festgelegt sind:

  • Menschen zu Fuss haben auf der gesamten Fahrbahn Vorrang vor anderem Verkehr
  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h
  • Einrichtung auf Nebenstrassen, in Wohn- und/oder Geschäftsvierteln
  • Parken nur an durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt

Wer betreibt die Plattform begegnungszonen.ch?

Fussverkehr Schweiz betreibt die Plattform begegnungszonen.ch. Der Verband spielt seit 20 Jahren eine zentrale Rolle bei der Verbesserung der Lebensqualität durch Begegnungszonen und verfügt über ein grosses Fachwissen zu diesem Thema.

Einige dokumentierte Begegnungszonen auf der Plattform.

Projektpartner

Meistgestellte Fragen zu Begegnungszonen

Einige Gemeinden betreiben Planungen für Strassen, welche sie für eine Verkehrsberuhigung in Betracht ziehen (Zone 30, Begegnungszone oder Fussgängerzone). Eine aktive und schriftliche Demonstration des Wunsches der Bevölkerung, eine Strasse in eine Begegnungszone umzuwandeln, hat oft Gewicht bei Entscheidungen.
So beantragen Sie eine Begegnungszone in Ihrer Strasse:

  • Sprechen Sie mit Gemeinderäten, Fachpersonen auf der Verwaltung, der Mobilitätsabteilung oder Stadtplanung ihrer Gemeinde.
  • Informieren Sie sich über bestehende oder geplante Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in Ihrer Gemeinde und bringen Sie sich dazu ein.
  • Fragen Sie die Gemeindeverwaltung nach der Vorgehensweise (einige Städte haben eine genaue Vorgehensweise festgelegt).
  • Fragen Sie, an wen Sie Ihr Schreiben richten können.

In folgenden Fällen kann eine Strasse zur Begegnungszone erklärt werden:

  • Wenig befahrene Nebenstrassen, in denen die Aufenthaltsqualität verbessert werden soll
  • Strassen, in denen ein starkes Bedürfnis besteht, die gesamte Länge der Strasse zu überqueren (z.B. Geschäfte auf beiden Seiten)

Eine Begegnungszone funktioniert am besten, wenn die Anwohner einer Strasse dies wünschen.
Achtung: Das Schild Begegnungszone löst nicht unbedingt die Verkehrsprobleme, oft sind bauliche Massnahmen erforderlich.

Eine Begegnungszone ist ein Verkehrsregime, welches auf die Koexistenz der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden ausgerichtet ist. Folgendes gilt in Begegnungszonen:

  • Fussgänger haben Vortritt.
  • Die Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen ist auf maximal 20 km/h begrenzt.
  • Parkieren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt.

Begegnungszonen sind in der SSV definiert.

Weitere Infos: www.begegnungszonen.ch

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