Fahrassistenz-

systeme müssen

die Verkehrsregeln einhalten

Fahrassistenz-

systeme müssen

die Verkehrsregeln einhalten

21/10/2026

Eine neue belgische Studie hat festgestellt, dass Teslas Full Self-Driving (Supervised)-System oft Verkehrsregeln, insbesondere Tempolimiten in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen nicht einhält. Als Reaktion darauf fordert Fussverkehr Schweiz die Schweizer Behörden auf, keine Fahrassistenzsysteme zu genehmigen, die nicht zuverlässig Verkehrsregeln einhalten.

Die belgische Mobilitäts-NGO johanna.be stellte fest, dass Teslas «Full Self-Driving»-System (FSD) in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, die für die Sicherheit von Fussgänger:innen besonders wichtig sind, regelmässig Tempolimits überschreitet.

Konkret stellten die Forschenden fest, dass das FSD-System:

  • in 55 % der getesteten Fälle mit überhöhter Geschwindigkeit durch Tempo 30 Zonen fuhr, im Durchschnitt mit 44 km/h.
  • die überwachende Fahrperson in 90 % dieser Zonen über das Tempolimit falsch informierte, indem auf dem internen Bildschirm «50 km/h» angezeigt wurde, obwohl das System kurz zuvor ein 30-km/h-Schild korrekt erkannt hatte.
  • in 5 von 12 Begegnungszonen das Tempolimit überschritt. In diesen Bereichen dürfen Kinder rechtlich über die gesamte Strassenbreite spielen.

Die Forschenden untersuchten zudem, ob ungenügende oder schwer lesbare Signale ihre Ergebnisse erklären könnten. Dazu verglichen sie das FSD-System auf sieben 30-km/h-Abschnitten mit dem konventionellen Verkehrszeichenerkennungssystem eines Citroën C3. Der Citroën erkannte die relevanten Signale in allen sieben Fällen korrekt, während das Tesla-System das Tempolimit nur in einem Fall korrekt abbildete.

Teslas FSD-System bleibt ein Fahrassistenzsystem

Trotz des Namens ist Teslas «Full Self-Driving»-System kein selbstfahrendes automatisiertes Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrassistenzsystem, das selbstständig lenken, beschleunigen und bremsen kann – auch in Städten –, jedoch erfordert es, dass jederzeit eine menschliche Fahrperson bereit ist, zu übernehmen. Es ist kein vollständig fahrerloses Fahrzeug, sondern gehört zur gleichen übergeordneten Stufe-2-Kategorie wie andere fortgeschrittene Fahrassistenzsysteme, die derzeit nach UN-Regeln als «Driver Control Assistance Systems» (DCAS) zugelassen werden. Auch wenn diese Systeme sehr leistungsfähig wirken und oft so vermarktet werden, dass ein hoher Grad an Autonomie suggeriert wird, bleiben sie rechtlich und technisch von einer überwachenden Fahrperson abhängig, die jederzeit aufmerksam, verantwortlich und eingriffsbereit sein muss.

Weitere Bedenken

Der European Transport Safety Council (ETSC) hat weitere Bedenken zu zwei geschwindigkeitsbezogenen FSD-Funktionen geäussert:

  1. Funktion «Speed offset»– Damit kann die für FSD gewählte Höchstgeschwindigkeit bis zu 50 % über einem erkannten Tempolimit eingestellt werden – das heisst, aus einer 30-km/h-Zone könnte ein Limit von 45 km/h werden oder aus einer Strasse mit 50 km/h ein Limit von 75 km/h. Der ETSC argumentiert, dass dies im Kontext der UN-Regelung Nr. 171 illegal ist, die ausdrücklich festhält, dass «das System es dem Fahrer nicht ermöglichen darf, einen Standard-Offset festzulegen, um den die aktuelle Höchstgeschwindigkeit das vom System bestimmte Tempolimit der Strasse überschreiten soll».
  2. Funktion «Contextual max speed» – Damit kann das System seine eigene Geschwindigkeitsobergrenze bzw. sein eigenes Tempolimit anhand des Kontexts der Umgebung festlegen, einschliesslich der Geschwindigkeit des übrigen Verkehrs. Wenn jedoch auf europäischen Strassen häufig zu schnell gefahren wird, ist die Geschwindigkeit der umgebenden Fahrzeuge kein verlässlicher Hinweis darauf, wie hoch das gesetzliche Tempolimit tatsächlich ist. Ein System, das sein eigenes Limit erhöht, weil andere Autos zu schnell fahren, normalisiert rechtswidriges Verhalten.

Hinweis: Keine dieser Funktionen war während der Tests von johanna.be aktiv.

Keine Schweizer Zulassung ohne Einhaltung

Die jüngsten Erkenntnisse verdeutlichen Bedenken, die über einen Hersteller oder ein bestimmtes System hinausgehen. Die Technologie automatisierter Fahrzeuge entwickelt sich rasant. Auch wenn sie letztlich zu sichereren Strassen beitragen kann, darf technologischer Fortschritt nicht auf Kosten etablierter Verkehrssicherheitsstandards gehen. Dies ist besonders wichtig in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, wo zu Fuss Gehende und Velofahrende für ihre Sicherheit und für die Qualität des öffentlichen Raums auf niedrige Fahrzeuggeschwindigkeiten angewiesen sind.

Die FSD-Technologie passt nicht in den aktuellen EU/UN-Zulassungsrahmen, weshalb Teslas FSD-System das übliche EU-Zulassungsverfahren nicht durchlief. Stattdessen erteilte die niederländische Fahrzeugbehörde (RDW) Anfang dieses Jahres eine vorläufige Zulassung. Litauen, Estland, Belgien und Dänemark haben sich seither entschieden, diese vorläufige Zulassung zu übernehmen. Eine vollständige, EU-weite Zulassung erfordert jedoch weiterhin eine Abstimmung der Mitgliedstaaten in einem technischen Ausschuss sowie eine Aktualisierung der einschlägigen UN-Fahrzeugregelung.

Dies ist bisher nicht erfolgt – eine Abstimmung wird später in diesem Jahr erwartet. Wenn die EU-Mitgliedstaaten Teslas FSD-System genehmigen, wäre das System für den Einsatz auf Schweizer Strassen zugelassen. Fussverkehr Schweiz fordert die zuständigen Schweizer Behörden auf, diese Entwicklung zu verfolgen und keine Fahrassistenzsysteme für den Einsatz auf Schweizer Strassen zuzulassen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die anwendbaren Verkehrsregeln durchgehend und zuverlässig einhalten. Kein Fahrzeugsystem sollte für den Einsatz auf Schweizer Strassen zugelassen werden, wenn die Einhaltung des Rechts optional bleibt.

Entdecken Sie weitere Nachrichten

Freitag 18 September

Ausgezeichnet mit dem «Flâneur d’Or»

Zur News-Seite

Freitag 4 September

Der Bezirksrat bestätigt: Das Trottoir ist kein Parkplatz

Zur News-Seite

Donnerstag 20 August

Spaziergang in Naters

Zur News-Seite

Donnerstag 25 Juni

Eine Tagung über das Gehen in Zeiten des Klimawandels

Zur News-Seite