Eine neue belgische Studie hat festgestellt, dass Teslas Full Self-Driving (Supervised)-System oft Verkehrsregeln, insbesondere Tempolimiten in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen nicht einhält. Als Reaktion darauf fordert Fussverkehr Schweiz die Schweizer Behörden auf, keine Fahrassistenzsysteme zu genehmigen, die nicht zuverlässig Verkehrsregeln einhalten.
Die belgische Mobilitäts-NGO johanna.be stellte fest, dass Teslas «Full Self-Driving»-System (FSD) in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, die für die Sicherheit von Fussgänger:innen besonders wichtig sind, regelmässig Tempolimits überschreitet.
Konkret stellten die Forschenden fest, dass das FSD-System:
Die Forschenden untersuchten zudem, ob ungenügende oder schwer lesbare Signale ihre Ergebnisse erklären könnten. Dazu verglichen sie das FSD-System auf sieben 30-km/h-Abschnitten mit dem konventionellen Verkehrszeichenerkennungssystem eines Citroën C3. Der Citroën erkannte die relevanten Signale in allen sieben Fällen korrekt, während das Tesla-System das Tempolimit nur in einem Fall korrekt abbildete.
Trotz des Namens ist Teslas «Full Self-Driving»-System kein selbstfahrendes automatisiertes Fahrzeug. Es handelt sich um ein Fahrassistenzsystem, das selbstständig lenken, beschleunigen und bremsen kann – auch in Städten –, jedoch erfordert es, dass jederzeit eine menschliche Fahrperson bereit ist, zu übernehmen. Es ist kein vollständig fahrerloses Fahrzeug, sondern gehört zur gleichen übergeordneten Stufe-2-Kategorie wie andere fortgeschrittene Fahrassistenzsysteme, die derzeit nach UN-Regeln als «Driver Control Assistance Systems» (DCAS) zugelassen werden. Auch wenn diese Systeme sehr leistungsfähig wirken und oft so vermarktet werden, dass ein hoher Grad an Autonomie suggeriert wird, bleiben sie rechtlich und technisch von einer überwachenden Fahrperson abhängig, die jederzeit aufmerksam, verantwortlich und eingriffsbereit sein muss.
Der European Transport Safety Council (ETSC) hat weitere Bedenken zu zwei geschwindigkeitsbezogenen FSD-Funktionen geäussert:
Hinweis: Keine dieser Funktionen war während der Tests von johanna.be aktiv.
Die jüngsten Erkenntnisse verdeutlichen Bedenken, die über einen Hersteller oder ein bestimmtes System hinausgehen. Die Technologie automatisierter Fahrzeuge entwickelt sich rasant. Auch wenn sie letztlich zu sichereren Strassen beitragen kann, darf technologischer Fortschritt nicht auf Kosten etablierter Verkehrssicherheitsstandards gehen. Dies ist besonders wichtig in Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen, wo zu Fuss Gehende und Velofahrende für ihre Sicherheit und für die Qualität des öffentlichen Raums auf niedrige Fahrzeuggeschwindigkeiten angewiesen sind.
Die FSD-Technologie passt nicht in den aktuellen EU/UN-Zulassungsrahmen, weshalb Teslas FSD-System das übliche EU-Zulassungsverfahren nicht durchlief. Stattdessen erteilte die niederländische Fahrzeugbehörde (RDW) Anfang dieses Jahres eine vorläufige Zulassung. Litauen, Estland, Belgien und Dänemark haben sich seither entschieden, diese vorläufige Zulassung zu übernehmen. Eine vollständige, EU-weite Zulassung erfordert jedoch weiterhin eine Abstimmung der Mitgliedstaaten in einem technischen Ausschuss sowie eine Aktualisierung der einschlägigen UN-Fahrzeugregelung.
Dies ist bisher nicht erfolgt – eine Abstimmung wird später in diesem Jahr erwartet. Wenn die EU-Mitgliedstaaten Teslas FSD-System genehmigen, wäre das System für den Einsatz auf Schweizer Strassen zugelassen. Fussverkehr Schweiz fordert die zuständigen Schweizer Behörden auf, diese Entwicklung zu verfolgen und keine Fahrassistenzsysteme für den Einsatz auf Schweizer Strassen zuzulassen, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie die anwendbaren Verkehrsregeln durchgehend und zuverlässig einhalten. Kein Fahrzeugsystem sollte für den Einsatz auf Schweizer Strassen zugelassen werden, wenn die Einhaltung des Rechts optional bleibt.