Viele Radfahrende und zu Fussgehende auf dem engen Xylophonweg

Xylophonweg:

Gemeinsames Statement von

Fussverkehr und
Pro Velo

Der Xylophonweg in der Stadt Luzern ist als Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen signalisiert. Für die gemeinsame Nutzung ist dieser aber zu schmal: Die Mindestbreiten der städtischen Fuss- und Velostandards können nicht eingehalten werden. Um den häufigen Nutzerkonflikten lösungsorientiert zu begegnen, haben Fussverkehr Region Luzern und Pro Velo Luzern das folgende gemeinsame Statement verabschiedet:

  1. Fuss- und Veloverkehr nutzen den Xylophonweg gleichberechtigt.
  2. Die beiden Verkehrsgruppen begegnen einander mit Respekt.
  3. Die beiden Verkehrsgruppen nutzen die ihnen vorgegebenen Spuren und verlassen diese falls nötig (Überholen) nur kurz und mit der gebotenen Vorsicht.
  4. Beim Nordpol ist wegen der Querungssituation von allen Verkehrsteilnehmenden (Fussgänger:innen und Velofahrer:innen) besondere Vorsicht geboten. Dies soll durch geeignete Signaletik unterstützt werden.
  5. Es ist eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h einzuhalten. Diese soll entsprechend angeordnet und zu stark frequentierten Zeiten periodisch polizeilich kontrolliert werden.
  6. Für ambitionierte, schnelle Velo- und E-Bike-Fahrende ist die Alternativroute über die Kantonsstrasse K13 deutlich zu signalisieren (siehe Stellungnahme des Stadtrates auf Postulat 228).
  7. Damit die Alternativroute über die Kantonsstrasse K13 von den Velofahrenden akzeptiert wird, soll von Stadt und Kanton Luzern ein Projekt zur sicheren Querung des Kreisels am Kreuzstutz ausgearbeitet werden.

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