Vortritt statt Vorfahrt an der Rämistrasse

Einsprache abgelehnt - Rekurs weitergezogen

03/04/2025

Die Stadt Zürich lehnt die Einsprache von Fussverkehr Schweiz zum Projekt Rämistrasse ab. Jetzt ziehen wir den Rekurs weiter – gemeinsam mit dem VCS, der Behindertenkonferenz Kanton Zürich und Pro Velo Kanton Zürich.

Um was geht es genau?

Im Rahmen der Entwicklung des Hochschulquartiers sollen in wenigen Jahren die und Rämi- und die Gloriastrasse zur Grossbaustelle werden: Tempo-30-Abschnitte, neu angeordnete Tramhaltestellen, neue Velostreifen entstehen. Und: Alle Fussgängerstreifen sollen wegfallen. Dafür sollen die Fussgängerinnen überall über die Strasse gehen dürfen – wenn es der Verkehr zulässt. Dieses Konzept nennt sich flächiges Queren; signalisiert wird es durch einen sogenannten Mehrzweckstreifen. Den Fussgängerinnen und Fussgänger wird der Vortritt entzogen, damit der Autoverkehr rollen kann.

Die Mehrzweckstreifen in der Strassenmitte benötigen viel Platz. Dies ist insofern störend, weil lediglich 1,5 Meter breite Velostreifen nicht einmal die stadteigenen Normen erfüllen. An den Tramhaltestellen und für das Queren der sehr breiten Strassen werden insbesondere die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen nicht bzw. nicht genügend berücksichtigt. Die rekurrierenden Verbände sind überzeugt, dass verschiedene Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes, des Fuss- und Wanderweggesetzes und des Veloweggesetzes nicht eingehalten werden.

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