Unbegleitete Kinder auf der Strasse sind ein untrügliches Zeichen für einen sicheren öffentlichen Raum.
Als Eltern können Sie die Behörden auf ein Problem mit der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Ihres Kindes aufmerksam machen. Die Behörden müssen die Situation beurteilen und geeignete Massnahmen ergreifen.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schulweg Ihres Kindes unzumutbar ist, wenden Sie sich in dieser Reihenfolge an:
Falls die Gemeinde auf die Verantwortung des Kantons verweist, kontaktieren Sie die Kontaktperson, welche auf kantonaler Ebene für Fragen der Verkehrssicherheit zuständig ist.
Kontaktieren Sie die Medien, um das Verfahren gegebenenfall zu beschleunigen.
Erwähnen Sie sachlich und genau die Gefahrenpunkte auf dem Schulweg Ihres Kindes (wo, warum) und fordern Sie, dass das Recht auf einen zumutbaren (also sicheren) Schulweg garantiert wird.
Wenn weitere Kinder betroffen sind, setzen Sie sich mit deren Eltern in Verbindung, um gemeinsam zu handeln.
Die Artikel 19 und 62 der Bundesverfassung garantieren einen unentgeltlichen und ausreichenden Zugang zur Schule. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten.
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) besagt, dass Fussgängerverbindungen zu Schulen Teil des Fusswegenetz sind und gefahrlos begangen werden können müssen.
Die Zumutbarkeit hängt von den Eigenschaften des Schülers sowie der Art und der Gefährlichkeit des Weges ab.