Kinder und Spielen

Kinder Schritt für Schritt zur Selbständigkeit anleiten

Unbegleitete Kinder auf der Strasse sind ein untrügliches Zeichen für einen sicheren öffentlichen Raum.

Drei Hebel tragen zur selbständigen Mobilität der Kinder bei:

  • Sicherheit: Ein sicherer Schulweg ist Teil des Rechts auf einen zumutbaren Schulweg. Anhand von Kriterien lässt sich beurteilen, ob ein Schulweg für ein Kind zumutbar ist, oder ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind.
  • Mehr als nur ein Weg: Wenn Kinder selbständig zur Schule gehen, zu Freund:innen oder Hobbys unterwegs sind und im Quartier spielen können, sammeln sie wichtige Erfahrungen. Das stärkt ihre soziale, motorische und kognitive Entwicklung.
  • Spielen auf der Strasse: Spielen ist in der Schweiz auf Nebenstrassen überall erlaubt, wo es möglich ist. Begegnungszonen und Fussgängerzonen eignen sich besonders gut zum Verweilen und Spielen vor der Haustür

Schulweg: Tipps und Informationen

SICHER ANKOMMEN! Kinder auf dem Schulweg, Fussverkehr Schweiz, 2016

Meistgestellten Fragen

Als Eltern können Sie die Behörden auf ein Problem mit der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Ihres Kindes aufmerksam machen. Die Behörden müssen die Situation beurteilen und geeignete Massnahmen ergreifen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schulweg Ihres Kindes unzumutbar ist, wenden Sie sich in dieser Reihenfolge an:

  • die Schulleitung oder die Schulverwaltung,
  • die für Mobilität zuständige Abteilung der Gemeindeverwaltung,
  • einen gewählten Vertreter des Gemeinderates.

Falls die Gemeinde auf die Verantwortung des Kantons verweist, kontaktieren Sie die Kontaktperson, welche auf kantonaler Ebene für Fragen der Verkehrssicherheit zuständig ist.
Kontaktieren Sie die Medien, um das Verfahren gegebenenfall zu beschleunigen.
Erwähnen Sie sachlich und genau die Gefahrenpunkte auf dem Schulweg Ihres Kindes (wo, warum) und fordern Sie, dass das Recht auf einen zumutbaren (also sicheren) Schulweg garantiert wird.
Wenn weitere Kinder betroffen sind, setzen Sie sich mit deren Eltern in Verbindung, um gemeinsam zu handeln.

Die Artikel 19 und 62 der Bundesverfassung garantieren einen unentgeltlichen und ausreichenden Zugang zur Schule. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten.
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) besagt, dass Fussgängerverbindungen zu Schulen Teil des Fusswegenetz sind und gefahrlos begangen werden können müssen.
Die Zumutbarkeit hängt von den Eigenschaften des Schülers sowie der Art und der Gefährlichkeit des Weges ab.

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Kinder sollten ihren Schulweg zu Fuss, selbstständig und sicher zurücklegen können. Jeder Unfall ist einer zu viel. In diesem Sinne setzen wir uns bei Gemeinden und Fachleuten sowie der Öffentlichkeit ein. Helfen Sie uns, damit die Kinder die Schulwege zu Fuss zurücklegen können.

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