Kampapagne

«Stoppen

für Schulkinder»

Besondere Vorsicht für Schulkinder

Mit dem Beginn des neuen Schuljahres sind wieder vermehrt Kinder im Strassenverkehr unterwegs – viele von ihnen die ersten Male auf dem Schulweg. Sie sind ganz besonders auf die Vorsicht und Aufmerksamkeit der Erwachsenen angewiesen. Die nationale Verkehrssicherheitskampagne «Stoppen für Schulkinder» vom VCS, Fussverkehr Schweiz und weiteren Partnerorganisationen, weist darum auf die Verantwortung der Fahrzeuglenkenden hin.

Kinder sind Lernende im Verkehr

Kinder benötigen eine sichere Umgebung, um sich frei entwickeln und lernen zu können. Auf ihrem Weg zur Schule oder in den Kindergarten begegnen sie vielen neuen Herausforderungen und sind oft noch unsicher im Umgang mit Verkehrssituationen, sagt Dagmar Rösler Präsidentin Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz: «Gerade Kinder im Vor- und Grundschulalter sind impulsiv und sehr spontan. Sie lassen sich im Strassenverkehr schnell ablenken.» Ausserdem können sie Geschwindigkeiten und Entfernungen schwer einschätzen.
Autofahrerinnen und -fahrer stehen darum ganz besonders in der Verantwortung gegenüber Kindern zu Fuss, sagt Dominik Bucheli, Projektleiter bei Fussverkehr Schweiz: «Darum ist es wichtig, dass Autofahrende ihr Fahrzeug vollständig stoppen und nicht bloss die Fahrt verlangsamen. So werden für das Kind schwierig einzuschätzende Situationen klar.» Ganz verzichten sollten Fahrzeuglenkende auf Handzeichen, damit Kinder besser auf die weiteren Verkehrsteilenehmer achten.

Fünf Sicherheitstipps für Fahrzeuglenkende
  1. Fahren Sie vorausschauend und langsam, wenn mit Kindern im Strassenverkehr gerechnet werden muss.
  2. Halten Sie vollständig an, wenn ein Kind mit Vortritt die Strasse überqueren will.
  3. Verzichten Sie auf Handzeichen, damit sich das Kind auf den übrigen Verkehr konzentriert.
  4. Geben Sie dem Kind die Zeit, die es benötigt: bleiben Sie so lange stehen, bis das Kind die Strasse ganz überquert hat.
  5. Für Kinder auf dem Velo passen Sie Ihr Tempo an und überholen Sie mit ausreichend Abstand: mit mindestens 1,5 Metern.

Mehr als ein Weg, ein Lernen fürs Leben

Kinder sollten ihren Schulweg zu Fuss, selbstständig und sicher zurücklegen können. Jeder Unfall ist einer zu viel. In diesem Sinne setzen wir uns bei Gemeinden und Fachleuten sowie der Öffentlichkeit ein. Helfen Sie uns, damit die Kinder die Schulwege zu Fuss zurücklegen können.

Abstand von Velos halten

Auch gegenüber Kindern auf Velos ist Vorsicht geboten: VCS-Verkehrssicherheitsexperte Michael Rytz nennt einen Überholabstand von mindestens 1,5 Metern: «Damit wird die Gefahr für Kinder reduziert. Gerade für jüngere Schulkinder, die noch Mühe haben ihr Gleichgewicht zu halten und auch mal unerwartet und stark ausschwenken, kann der Sicherheitsabstand heikle Verkehrssituationen und Unfälle verhindern helfen.»

Fahrlehrer Sébastien Tombez aus Salavaux (VD) rät: «Wer mit dem Auto zu einem Velo auffährt, sollte die Geschwindigkeit des Fahrrads übernehmen. Das gibt die Zeit, um zu überlegen. Wann, wie und wo überholen wir; wo können wir den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern einhalten?»

Das Bundesamt für Statistik BFS zählte im Jahr 2022 bei Verkehrsunfällen insgesamt 1329 verletzte Kinder unter 15 Jahren. Die Mehrheit dieser Unfälle betrafen Kinder, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs waren. Ein grosser Teil der schwer verunglückten Kinder befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf dem Schulweg.

Starke Koalition für sichere Schulwege

Fünf Organisationen, die sich für die Verkehrssicherheit von Schulkindern engagieren, haben sich für die Kampagne «Stoppen für Schulkinder» zusammengeschlossen: Der VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Fussverkehr Schweiz, Ihre Polizei, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz LCH sowie der Fonds für Verkehrssicherheit FVS. Ziel der Kampagne ist es, Kindern einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.

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Meistgestellten Fragen Schluweg

Als Eltern können Sie die Behörden auf ein Problem mit der Verkehrssicherheit auf dem Schulweg Ihres Kindes aufmerksam machen. Die Behörden müssen die Situation beurteilen und geeignete Massnahmen ergreifen.

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Schulweg Ihres Kindes unzumutbar ist, wenden Sie sich in dieser Reihenfolge an:

  • die Schulleitung oder die Schulverwaltung,
  • die für Mobilität zuständige Abteilung der Gemeindeverwaltung,
  • einen gewählten Vertreter des Gemeinderates.

Falls die Gemeinde auf die Verantwortung des Kantons verweist, kontaktieren Sie die Kontaktperson, welche auf kantonaler Ebene für Fragen der Verkehrssicherheit zuständig ist.
Kontaktieren Sie die Medien, um das Verfahren gegebenenfall zu beschleunigen.
Erwähnen Sie sachlich und genau die Gefahrenpunkte auf dem Schulweg Ihres Kindes (wo, warum) und fordern Sie, dass das Recht auf einen zumutbaren (also sicheren) Schulweg garantiert wird.
Wenn weitere Kinder betroffen sind, setzen Sie sich mit deren Eltern in Verbindung, um gemeinsam zu handeln.

Die Artikel 19 und 62 der Bundesverfassung garantieren einen unentgeltlichen und ausreichenden Zugang zur Schule. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten.
Das Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (FWG) besagt, dass Fussgängerverbindungen zu Schulen Teil des Fusswegenetz sind und gefahrlos begangen werden können müssen.
Die Zumutbarkeit hängt von den Eigenschaften des Schülers sowie der Art und der Gefährlichkeit des Weges ab.

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