Sitzbankkonzept

Bänke für bessere Gehbedingungen

Die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Bänken entlang der Gehwege in einer Gemeinde ist eine Möglichkeit, die Bedingungen für Fussgänger:innen zu verbessern. Die Analyse des Netzwerkes der Bänke ermöglicht es, die tägliche Bewegung zu fördern, insbesondere für Eltern mit Kindern oder ältere Menschen.


Bestehende Bänke erfassen und das Netzwerk vervollständigen

Bänke sind ein fester Bestandteil des Fussgängernetzes, sowohl für Freizeitaktivitäten als auch für die tägliche Mobilität. Je nach Standort erfüllen sie verschiedene Funktionen wie Warten, Ausruhen oder Entspannen. Die Untersuchung des Netzwerkes der Bänke ermöglicht es, festzustellen, ob das Angebot den Bedürfnissen der Nutzer:innen entspricht und Informationen über das bestehende Angebot zu sammeln.

Methode

  • Bestandsaufnahme und Analyse des bestehenden Netzwerkes
  • Vorschlag für zusätzliche Bänke
  • Partizipative Diagnose auf ausgewählten Routen (Nachbarschaftsvereine, Senior:innen usw.)
  • Untersuchungsgebiete: gesamte Gemeinde (Ortschaft), Stadtteile oder strategische Bereiche

Ergebnisse

  • Bericht, Karten und Datentabellen
  • Georeferenzierte Daten zu bestehenden und vorgeschlagenen Bänken

Diese Gemeinden haben ihr Netzwerk untersucht

Cugy (VD), Saint-Blaise (NE), Guin (FR), Lausanne (VD)

Impressionen

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Meistgestellten Fragen

In Übereinstimmung mit Art. 41 VRV ist es verboten, Autos oder Motorräder auf dem Trottoir zu parken. Auf Nebenstrassen ist es jedoch erlaubt, auf der Fahrbahn zu halten und zu parkieen, wenn andere Fahrzeuge noch passieren können. Sprechen Sie zuerst den Fahrer an, um ihn an das Parkverbot zu erinnern. Falls dieser abwesend ist, können Sie einen Zettel unter die Windschutzscheibe klemmen, um auf die Unannehmlichkeiten aufmerksam zu machen. Wenn der Dialog nicht ausreicht, wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich mit dieser Vorlage an die Verkehrspolizei.

Gemäss Art. 43 Abs. 2 SVG sind Trottoirs den Fussgängern vorbehalten. Das Abstellen von Velos auf dem Trottoir ist nur dann erlaubt, wenn ein Raum von mindestens 1,5 m für Fussgänger frei bleibt (Art. 41 Abs. 1 VRV).
Sie können den Gemeindebehörden per Post problematische Situationen melden und um verstärkte Polizeikontrollen und Verbesserungen der Infrastrukturen für die Veloparkierung bitten.

Nach Art. 43 Abs. 1 SVG ist es verboten, auf Fusswegen Velo zu fahren, wenn diese offensichtlich nicht für den Verkehr bestimmt sind. Gemäss Art. 43 Abs. 2 SVG sind die Trottoire den Fussgängern vorbehalten.
Das Velofahren auf dem Trottoir kann gemäss Art. 65 Abs. 8 SSV ausnahmsweise erlaubt sein, um den Schulweg sicher zu gestalten.
Sie können den fehlbaren Velofahrer höflich darauf hinweisen, dass das Fahren auf dem Trottoir verboten ist. Dies kann zu negativen Reaktionen führen. Sie können die Gemeindebehörden schriftlich auf problematische Situationen hinweisen und um verstärkte Polizeikontrollen und Verbesserungen der Infrastruktur bitten, um die Sicherheit und Attraktivität der Fahrbahn für Velofahrer zu erhöhen.

Es gibt Kreuzungen, an welchen Fahrzeuge abbiegen dürfen, während die Ampel für Fussgänger grün anzeigt. Dies ist oft gefährlich und es lohnt sich, solche Situationen der Gemeinde zu melden, vor allem, wenn ein Schulweg vorbeiführt.
Kontaktieren Sie die Mobilitätsabteilung der Gemeinde per E-Mail oder Post mit dieser Vorlage.

Gemäss der Norm für Hindernisfreien Verkehrsraum (SN 640 075) muss die Grünzeit zur Querung der Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit von 0,8 m/s berechnet werden, um den Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu gewährleisten. Insbesondere ältere Menschen benötigen oft mehr Zeit.
Die Norm für Verkehrsampeln (SN 640 837) sieht mindestens 4 Sekunden Grünzeit zum Überqueren, plus mindestens 2 Sekunden Orangephase, insgesamt also mindestens 6 Sekunden vor.
Wenn die Grünzeit an der Ampel zu kurz ist, wenden Sie sich per E-Mail oder Post an die Mobilitätsabteilung der Gemeinde unter Verwendung dieser Vorlage.

Verschiedenen Studien zufolge sollten Fussgänger nicht länger als 30 Sekunden und maximal 40 Sekungen an einer Lichtsignalanlage warten müssen. Falls die Anlage einen Druckknopf hat, sollte die Wartezeit nicht länger als 7 Sekunden betragen.
Ist die Wartezeit zu lang, kontaktieren Sie die Mobilitätsabteilung der Gemeinde per E-Mail oder Post mit dieser Vorlage.

Gemäss Art. 7 des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) sind Fussgängerstreifen Teil des Fussgängernetzes und müssen ersetzt werden, wenn sie aufgehoben werden. Wenn ein Fussgängerstreifen in Ihrer Nähe aufgehoben wurde, können Sie sich zunächst an die Verkehersabteilung Ihrer Gemeinde wenden und fragen:

  • Ob es sich um eine Gemeinde- oder Kantonsstrasse handelt, um zu erfahren, welche Verwaltungsebene zuständig ist
  • Welche Gründe für die Entfernung des Fussgängerstreifen vorliegen und welche geplanten Massnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Überquerung vorgesehen sind.

Richten Sie dann einen schriftlichen Antrag, möglichst von anderen Nachbarn oder Vertretern der Schule unterschrieben, an die Mobilitätsabteilung, um eine sichere Querungsstelle zu fordern. Die Gewährleistung der Sicherheit des Schulwegs und der Zugang zu einer Haltestelle der öffentlichen Verkehrsmittel rechtfertigen die Notwendigkeit einer sicheren Querungsstelle.
Das Argument der Frequentierung, in Bezug auf die VSS-Norm SN 640 241, wird oft von den Behörden angeführt. Diese Norm gilt nur als Empfehlung; es gibt keine Studien, die belegen, dass ein Fussgängerstreifen unsicher ist, wenn er wenig begangen wird.
Schlagen Sie in dem Schreiben einen Besuch vor Ort mit technischen und/oder politischen Vertretern der Gemeinde, Schulvertretern und der örtlichen Polizei vor.

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